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Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin eingereicht. Die Abgeordneten halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet. Durch den sogenannten Mietendeckel würden in der Hauptstadt bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt.

Ob das tatsächlich so ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Hinter der „abstrakten Normenkontrolle“ steckt die Möglichkeit, ein beschlossenes Bundes- oder Landesgesetz in Karlsruhe daraufhin überprüfen zu lassen, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einen entsprechenden Antrag kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen. Den Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel haben 204 der insgesamt 246 Bundestagsabgeordneten der Union sowie alle 80 Mitglieder der FDP-Fraktion unterzeichnet. Es rufen insgesamt also 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe an. Sie wollen mit ihrer Klage auch verhindern, dass sich das Modell Mietendeckel verbreiten könnte.

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Preiseffekte im Wohnungsmarkt aufgrund der Covid-19 Pandemie

Die Google-Suchanfragen für neue Miet- und Eigentumswohnungen sind zwar seit Beginn der Corona-Krise Anfang März deutlich zurückgegangen. Dennoch werden die Kaufpreise in den 50 größten deutschen Städten in diesem Jahr nur leicht fallen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dabei gilt: Je mehr die Wirtschaft einbricht, desto stärker dürften die Preise sinken. Stark fallende langfristige Zinsen bremsen den Preisverfall, da sie Immobilien im Vergleich zu anderen Anlagen attraktiver machen.

Die Autoren des IW Köln haben drei Szenarien durchgerechnet. Falls die Erwartungen über künftige Mieteinnahmen so schlecht ausfallen sollten wie zuletzt in der Finanzkrise zwischen 2008 und 2009, brächen die Wohnungspreise in diesem Jahr im schlimmsten Fall um rund 17 Prozent ein. Diese Entwicklung würde allerdings nur eintreten, wenn zugleich die Zinsen stagnierten. Im zweiten Szenario gehen die Experten von einer vergleichbar ungünstigen Mieterwartung bei zugleich weiter sinkenden Zinsen aus. Dann, so ihre Prognose, dürften die Preise wahrscheinlich deutlich weniger fallen oder sogar stagnieren. Ein Rückgang zwischen null und zwölf Prozent sei realistisch. Im dritten Szenario – falls die Corona-Krise eine Immobilienblase zum Platzen bringen würde – wäre ein deutlicherer Preisverfall zu erwarten. Eine solche Blase liege in Deutschland jedoch nicht vor.

Die Kaufpreise werden nach Auffassung der Experten auch dadurch stabil gehalten, dass die Mieten kaum nachgeben. Daten aus der Finanzkrise zeigten, dass die Mieten nur in Boom-Phasen mit dem Bruttoinlandsprodukt korrelieren. In Krisen stagnierten sie Mieten hingegen. Vermieter nehmen eher in Kauf, die Wohnung leer stehen zu lassen als die Miete zu senken.

Das IW-Gutachten ist im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG entstanden und » hier zum Nachlesen hinterlegt.

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