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Erneute Nachbesserung bei Mietpreisbremse geplant

Erst Ende 2018 wurde die Mietpreisbremse novelliert (» der DDIV berichtete). Nun kündigt Bundesjustizministerin Katarina Barley in einem Interview mit dem ARD-Magazin Panorama weitere Anpassungen an. Ihr Ministerium werde dazu in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf vorlegen. Im Kern geht es darum, dass Vermieter zukünftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu hohe Mietkosten auch rückwirkend erstatten müssen.

Bislang müssen Vermieter im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen der Mietpreisbremse zu hohe Mietzahlungen erst ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, wenn der Mieter den Vermieter rügt. Katarina Barley sagt im Interview, „dass der Punkt verbessert werden muss, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen können”. Die Ministerin begründet den jetzigen Zeitpunkt der Novellierung nur fünf Monate nach der letzten Reform damit, dass Ende 2018 die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden. Nunmehr würden Nachbesserungen angepackt, die sich aus der Evaluierung der Mietpreisbremse (» der DDIV berichtete) ergäben. In diesem Zusammenhang solle zudem die bislang bis 2020 geltende Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden.

Vom Koalitionspartner CDU/CSU ist zu vernehmen, dass derzeit keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gesehen werde. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak führt aus, dass mit der jüngsten Reform etliche Verbesserungen für Mieter umgesetzt wurden. So hätten Vermieter seither eine vorvertragliche Auskunftspflicht und Mieter könnten ihre Rechte bereits einfacher durchsetzen. Stattdessen mache die Bundesjustizministerin mit ihrem Vorstoß für eine Reform der Mietpreisbremse Wahlkampf auf dem Rücken der privaten Vermieter, die dem Markt den größten Teil der Wohnungen in Deutschland zur Verfügung stellen. Luczak wirft Barley vor, nur an den Symptomen herumzudoktern. Stattdessen müsse der Wohnungsneubau forciert werden, um den steigenden Mieten erfolgreich zu begegnen. Bei privaten Vermietern führe das Vorgehen der Justizministerin zu großer Verunsicherung. Laut Luczak sei mit der derzeitigen Regelung zur Mietpreisbremse ein fairer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern gefunden.

Mietpreisbremse wirkt nur kurzfristig

Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat jüngst eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Mietpreisbremse der steigenden Mietpreisentwicklung nur in geringem Ausmaß entgegenwirkt. So würden die Mieten von Wohnungen, für die die Mietpreisbremse gilt, im Durchschnitt rund 2,5 Prozent niedriger ausfallen, als dies ohne die Einführung der Regelung der Fall wäre. Am stärksten wirke sich die Mietpreisbremse auf Wohnungen im niedrigen Preissegment aus. Die Analysten kommen allerdings zu dem Ergebnis, dass die Bremswirkung nur kurzfristig wirke: Schon ein Jahr bis anderthalb Jahre nach Inkrafttreten habe die Mietpreisbremse keinen dämpfenden Effekt mehr auf die Entwicklung der Mieten.

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Grundsteuerreform: Neuer Rückenwind für Flächenmodell

Bei der Diskussion um die Reform der Grundsteuer erwartet die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der auch der DDIV angehört, neuen Rückenwind für das von ihr favorisierte einfache und bürokratiearme Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Hintergrund ist der Austausch des Bundesfinanzministers mit Verfassungsrechtlern und ausgewählten Landesfinanzministern (» der DDIV berichtete).

Die BID plädiert nach wie vor für das Flächenmodell. Dieses erfüllt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, könnte innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden und ist leicht nachvollziehbar. Zwar müsste für das Flächenmodell das Grundgesetz geändert werden. Das ist nach Ansicht der BID aber auch bei dem vorliegenden Vorschlag des Bundesfinanzministeriums der Fall, der sich aufgrund des Ansatzes von Bodenrichtwerten zu weit von der bisherigen Bewertungssystematik entfernt. Die ebenfalls zur Diskussion stehende Länderöffnungsklausel, womit Abweichungen von der Bundesregelung auf Länderebene möglich sein sollen, hält die BID grundsätzlich für sinnvoll, sofern eine solche Regelung den Bundesvorschlag vereinfacht und verfassungsfest ausgestaltet werden kann. Bayern dringt auf eine solche Öffnungsklausel. Zudem tritt die BID der aktuell geführten Diskussion über die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer weiter entschieden entgegen. Dieser Vorschlag widerspricht dem Äquivalenzprinzip, das der Grundsteuer zugrunde liegt. Bei Abschaffung der Umlagefähigkeit würde die Grundsteuer für den vermieteten Grundbesitz den Charakter einer Vermögensteuer annehmen, was verfassungswidrig wäre und damit abzulehnen ist.

Neuer Vorschlag aus Niedersachsen

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat sich am 13. Mai 2019 zur Neuregelung der Grundsteuer mit einem neuen Vorschlag zu Wort gemeldet: Er plädiert für die Abschaffung der Grundsteuer und schlägt stattdessen einen Zuschlag auf die Einkommensteuer vor. Althusmann unterstützt zudem die bayerische Forderung auf Schaffung einer Länderöffnungsklausel und lehnt das wertabhängige Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab. Dieses sei Bürokratiewahn pur und erzeuge einen unvertretbar hohen Mehraufwand, sagt er gegenüber der Rheinischen Post. Aus der Antwort der Bundesregierung (» BT-Drs. 19/9538) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion geht hervor, dass für die Umsetzung der Reform der Grundsteuer rund 30,9 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssten. Hinzu kämen etwa 4,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie rund eine Million Fälle, in denen aufgrund der Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage kein Einheitswert vorliege. Der Bund werde zwar die Länder bei der Umsetzung der Reform unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes jedoch sei nicht beabsichtigt.

Bundesfinanzminister bei Grundsteuer optimistisch

Während der Sitzung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag am Mittwoch äußerte sich Olaf Scholz zuversichtlich, dass die Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende umgesetzt werden kann. Er führt aus, dass das neue Grundsteuergesetz mit weniger Bürokratie auskommen werde und Steuerzahler zukünftig weniger Angaben machen müssten. Das Steueraufkommen solle unverändert bleiben. Der Finanzminister geht davon aus, dass eine Einigung erreicht wird, die auch Abweichungsmöglichkeiten für die Bundesländer enthalte. Den Vorschlag aus Niedersachsen, die Grundsteuer abzuschaffen und dafür einen Zuschlag auf die Einkommensteuer zu erheben, lehnt er jedoch ab. Bündnis 90/Die Grünen und FDP äußerten in der Finanzausschusssitzung hinsichtlich der Länderöffnungsklausel verfassungsrechtliche Bedenken. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, war die Reform der Grundsteuer auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 14. Mai 2019 kein Thema – und das, obwohl die Zeit drängt. Denn bis Jahrsende muss die Neuregelung der Grundsteuer umgesetzt werden.

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