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Neue Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Seit 4. Juni 2020 gilt in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg eine neue Mietpreisbremse. Neuvertragsmieten dürfen dort maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die im November 2015 erlassene Vorgängerregelung hatte 68 Kommunen erfasst. Sie war vom Landgericht Stuttgart wegen Begründungsmängeln für unwirksam erklärt worden.

Ziel der Mietpreisbremse ist, den Anstieg der Mieten vor allem in Groß- und Universitätsstädten sowie in anderen sehr gefragten Regionen abzumildern. Mieterinnen und Mieter hätten nun auch wieder Rechtssicherheit, so Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Bei der Festlegung des Geltungsbereichs gab es im Vergleich zur alten Verordnung nicht nur eine Ausweitung, sondern auch erhebliche Veränderungen bei den betroffenen Regionen. 31 Städte und Kommunen sind aus dem Geltungsbereich herausgefallen, 52 neu hinzugekommen. In den neuen von der Verordnung erfassten Regionen leben 36 Prozent der Bevölkerung des Landes. Die Gebietskulisse wurde anhand eines Gutachtens ermittelt, in dem die Daten aller 1.101 Gemeinden ausgewertet worden sind.

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020. Sie schöpft die Restlaufzeit der bundesrechtlichen Ermächtigung aus dem Jahr 2015 aus. Eine Verlängerung der neuen Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre ist vorgesehen. Dafür ist ein gesondertes Verordnungsverfahren notwendig.

Bereits Ende April hat die baden-württembergische Landesregierung darüber hinaus die Verlängerung der Verordnung zur Kappungsgrenze um weitere fünf Jahre auf den Weg gebracht. In derselben Gebietskulisse wie die neue Mietpreisbremse sollen von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen gelten. Mit diesem Instrument soll der Mietanstieg bei Bestandsmieten gedämpft werden. Außerdem soll die Kündigungssperrfrist bei Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden, um fünf Jahre verlängert werden. Dies soll Mietern längeren Schutz vor Kündigung wegen Eigenbedarf bieten.

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Konjunkturprogramm mit 57 Maßnahmen und einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro

Mit einem gigantischen Konjunkturprogramm läutet die Bundesregierung die zweite Phase der Corona-Krisenbewältigung ein. Die 57 Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss geeinigt hat, zielen nicht mehr – wie die Sonderregelungen der vergangenen Wochen – darauf ab, die Wirtschaft abzusichern und Verluste abzufedern. Vielmehr geht es jetzt darum, sie kräftig anzukurbeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, formulierte es so: „Mit Wumms aus der Krise kommen.″ Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Verringerung der Mehrwertsteuer, eine Sozialgarantie und die Deckelung der EEG-Zulage.  

Die Binnennachfrage soll mit einer vorübergehenden Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes angekurbelt werden. Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll er von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Der Finanzbedarf dafür beträgt rund 20 Milliarden Euro.

Je mehr Menschen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, umso mehr geraten die Renten- und Krankenkassen unter Druck. Um ihre Einnahmen stabil zu halten, müssten die restlichen Beitragszahler mehr einzahlen. Hier springt jetzt der Bund mit einer „Sozialgarantie 2021″ ein: Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 2021 maximal 40 Prozent betragen, damit das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber gesichert sind. Der Bund gleicht das aus, was in der Sozialkasse fehlt, und plant dafür allein für 2020 rund 5,3 Milliarden Euro ein.

Eltern erhalten einmalig einen Kinderbonus. Er beträgt 300 Euro pro Kind, wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Spitzenverdiener profitieren also nicht. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Hierfür rechnet die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf von 4,3 Milliarden Euro.

Für eine Entlastung bei den Strompreisen soll eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent per Kilowattstunde im kommenden Jahr und 6,0 Cent im Jahr 2022 sorgen. Aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des Rückgangs des Börsenstrompreises hatten Experten trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel einen Anstieg der EEG-Umlage im kommenden Jahr erwartet. Durch die Deckelung der EEG-Umlage werden Verbraucher und Unternehmen entlastet und attraktive Bedingungen für Investitionen am Standort Deutschland gesichert und die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien befördert. Die Maßnahme kostet den Bund elf Milliarden Euro.

                                       

Teil des Programms ist auch ein Zukunftspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro. Sie sind unter anderem für die Förderung von E-Autos und Ladestationen, den öffentlichen Nahverkehr und die Deutsche Bahn sowie den Ausbau des 5G-Netzes vorgesehen. Zwei Milliarden Euro sollen in eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms fließen.

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