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Was den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur verzögert

Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur stellt der Bund bis 2020 Fördermittel von 300 Mio. Euro zur Verfügung: 200 Mio. Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur. Insgesamt sollen mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020 aufgebaut werden. Die Steuerung der Förderaufrufe erfolgt über die Vorgabe von Kontingenten (pro Bundesland bzw. pro Kachel) bezüglich der Anzahl der zu fördernden Ladeinfrastruktur. Rund 7.400 Ladepunkte wurden errichtet, etwa 12.600 bereits bewilligte stehen noch aus. 

Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge″ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitungen des Kontingents abschlägig beschieden worden, heißt es weiter. Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur fuhrt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie „je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort″ an.

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Frankfurt gewinnt zweckentfremdete Wohnungen zurück

Gegen nicht angemeldete sogenannte Residenz- oder Businessapartments geht die Stadt Frankfurt am Main derzeit aktiv vor. Innerhalb von vier Monaten wurden 395 zweckentfremdete Wohnungen wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt. Insgesamt sei davon auszugehen, dass in der Stadt rund 3.000 solcher Wohnungen illegal an Touristen oder Monteure vermietet werden, meist möbliert, mitunter zu Wucherpreisen und überwiegend nicht ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt. Die im Jahr 2018 eingeführte Frankfurter Ferienwohnungssatzung schreibt eine Erlaubnis vor und begrenzt den Zeitraum der Vermietung an Gäste auf acht Wochen. 

Die nun zurückgewonnenen hotelähnlich genutzten Wohnungen wurden überwiegend von professionalisierten und gewerblich organisierten Anbietern vermietet. Für die Ordnungswidrigkeit und durch Abschöpfung des illegal erzielten Gewinns zog die Stadt Frankfurt nun eine Million Euro ein, die der Stadt zufließen werden.

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