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Abfallrecht wird verschärft

Die Anforderungen an die Abfalltrennung werden weiter erhöht, um die Wiederverwertung zu verbessern. Das sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Danach sind öffentlich-rechtliche Entsorger verpflichtet, Bioabfälle, Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien, Sperrmüll sowie Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln. Die Verpflichtung zur gesonderten Sammlung von Textilabfällen gilt ab 2025.

Darüber hinaus gibt das Gesetz für das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 Prozent vor. Ab 2025 steigt die Quote schrittweise an. Zugleich wird die Berechnungsmethode der Recyclingquote verändert und damit indirekt verschärft. Bislang wurde im Rahmen der so genannten Inputberechnung ermittelt, welcher Anteil aus einer Sortieranlage in das Recycling geht. Nach der künftig geltenden output-bezogenen Berechnungsmethode zählt nur der Anteil, der tatsächlich stofflich verwertet wird.

Im Jahr 2018 wurden bei den privaten Haushalten knapp 38 Millionen Tonnen Abfälle eingesammelt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen umfasst somit 455 Kilogramm. Bereits seit 2015 ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Trennung von Bioabfällen sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen verpflichtend, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist″. Eine falsche oder fehlende Trennung ist eine Ordnungswidrigkeit und somit strafbar.

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Gebäude-Energetik weiter umstritten

Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages haben Experten Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude gefordert. Die neun Sachverständigen begrüßten zwar die Zielrichtung des Gesetzes, die Vorgaben für Gebäude-Energetik in einem Gesetz zu bündeln. Sie kritisierten jedoch vor allem die zu erwartenden Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter sowie zahlreiche weitere Aspekte des Gesetzentwurfs. 

Auf Widerstand stießen die geplanten Regelungen zur anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung und die sogenannte Innovationsklausel. Sie besagt unter anderem, dass bei der Sanierung von Bestandsgebäuden nicht jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen muss, wenn das Quartier den Anforderungen entspricht. Die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag können noch im März erfolgen.

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