Abfallrecht wird verschärft

Die Anforderungen an die Abfalltrennung werden weiter erhöht, um die Wiederverwertung zu verbessern. Das sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Danach sind öffentlich-rechtliche Entsorger verpflichtet, Bioabfälle, Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien, Sperrmüll sowie Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln. Die Verpflichtung zur gesonderten Sammlung von Textilabfällen gilt ab 2025.

Darüber hinaus gibt das Gesetz für das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 Prozent vor. Ab 2025 steigt die Quote schrittweise an. Zugleich wird die Berechnungsmethode der Recyclingquote verändert und damit indirekt verschärft. Bislang wurde im Rahmen der so genannten Inputberechnung ermittelt, welcher Anteil aus einer Sortieranlage in das Recycling geht. Nach der künftig geltenden output-bezogenen Berechnungsmethode zählt nur der Anteil, der tatsächlich stofflich verwertet wird.

Im Jahr 2018 wurden bei den privaten Haushalten knapp 38 Millionen Tonnen Abfälle eingesammelt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen umfasst somit 455 Kilogramm. Bereits seit 2015 ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Trennung von Bioabfällen sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen verpflichtend, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist″. Eine falsche oder fehlende Trennung ist eine Ordnungswidrigkeit und somit strafbar.

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