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Geprüfte Weiterbildung: Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum?

Qualifizierte und gut ausgebildete Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Doch einhergehend mit den aktuellen Entwicklungen, wie digitale Transformation, demografischer Wandel und Klimawandel verändern sich das Tätigkeitsfeld der Wohnimmobilienverwaltung und stellt nicht nur Quer- und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sondern ebenso erfahrene und langjährige Fachkräfte vor Herausforderungen.

Die Anforderungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und der Gesetzgeber an die Verwaltung von Immobilien stellen werden komplexer. Um im Tagesgeschäft handlungsfähig zu bleiben, braucht professionelle Immobilienverwaltung entsprechend qualifizierte Fachkräfte. So bedarf beispielsweise die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen umfänglicher Kenntnisse im Bereich der Gebäude- und Anlagentechnik, erneuerbaren Energien, gesetzlichen Verordnungen sowie Wissen über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Diese Inhalte bildet der Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau aktuell nicht ab. Zudem ist bereits der Themenkomplex „WEG-Verwaltung” in Relation zum Gesamtumfang unterrepräsentiert.

Die kontinuierliche Weiterbildung des Personals hat daher für die Wohnimmobilienverwaltung einen entscheidenden Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg.

Das Ziel beruflicher Weiterbildung ist die Aufrechterhaltung und Vertiefung der für die Berufstätigkeit erforderlichen Qualifikationen. Der Mehrwert berufsbegleitender Weiterbildung ist jedoch von der Qualität der Bildungsangebote abhängig. Mit der Einführung einer Weiterbildungspflicht im Rahmen des am 1. August 2018 in Kraft getretenen Berufszulassungsgesetzes für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter normiert der Gesetzgeber das Thema Weiterbildung für die Verwaltung von Wohnimmobilien. Das Gesetz schreibt Wohnimmobilienverwalterinnen und Wohnimmobilienverwaltern eine 20-stündige Pflicht zur fachlichen Weiterbildung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit innerhalb von drei Jahren vor (§ 34c Abs. 2a GewO). Gem. » § 15b MaBV i. V. m. Anlage 1 und Anlage 2 müssen Weiterbildungsmaßnahmen definierte Qualitätsanforderungen erfüllen, um anerkannt zu werden.

Um eine dementsprechend konforme Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, hat der DDIV e. V. ein Anerkennungsverfahren für Weiterbildungsprodukte entwickelt. Weiterbildungsdienstleister deren Bildungsprodukte das Verfahren erfolgreich durchlaufen, wird die Qualität ihrer Angebote mit dem DDIV-Gütesiegel attestiert.

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Programmbedingungen im ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit verbessert

Zum 1. Juli 2019 wurden die Zugangsbedingungen im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erleichtert. Insbesondere können künftig auch Vorhaben von Gründern und jungen Unternehmen mit einer Marktpräsenz weniger als zwei Jahren mit dem Instrument refinanziert werden. Damit werden technologieaffine Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierung und Innovationstätigkeit unterstützt.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandmitglied der KfW, sagt: „Die Digitalisierung wartet nicht. Wer ihre Chancen nutzen will, braucht Kapital. Das gilt für alte und junge Unternehmen gleichermaßen. Gründern stehen für Investitionen in Digitalisierung und Innovationen nicht die Ressourcen zur Verfügung wie etablierten Firmen. Darum öffnen wir den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch für Gründer und junge Unternehmen und erleichtern ihnen damit den Kapitalzugang.”

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird z.B. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – etwa die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

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