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Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Wohneigentum kommt nun doch nicht

Ursprünglich sollte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes ein § 250 im Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden, der ein Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beinhalten sollte. Danach sollte für zunächst fünf Jahre in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen von einer sehr weit gefassten generellen Genehmigung der zuständigen Kommune abhängig gemacht werden. Dieser Paragraf wurde aus dem Entwurf zur BauGB-Novelle vorerst ersatzlos gestrichen.

Das Vorhaben war in der Immobilienwirtschaft zum Teil scharf kritisiert worden. Auch regierungsintern war die „Umwandlungsbremse” umstritten. So hatte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, für die Streichung einer solchen Norm ausgesprochen und erklärt, dass anstatt einer weiteren Verschärfung der Umwandlungsmöglichkeit die bereits jetzt bestehende Gelegenheit der Nutzung des Vorkaufsrechts durch die in der Wohnung lebenden Mieter in diesen Gebieten auf lokaler oder regionaler Ebene gezielt gefördert werden sollte. Laut einem Vorschlag des Instituts der Deutschen Wirtschaft könnten die Städte und Kommunen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung denjenigen Mietern, bei denen eine Umwandlung ihrer Wohnung ansteht, ein Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz gewähren, damit diese die Wohnung kaufen können. Vor allem könnte so auch die soziale Durchmischung in den stark nachgefragten Vierteln der Innenstadt erhalten bleiben.

Der von Bauminister Seehofer im Juni vorgelegte Gesetzentwurf ging nun ohne den Genehmigungsvorbehalt in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien.

Der VDIV Deutschland hatte sich vehement gegen eine Verschärfung des Umwandlungsverbotes ausgesprochen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit auch viele Mieter das eingeräumte Vorkaufsrecht nutzten.

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Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024 vorgelegt

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024 beschlossen. Der Bundeshaushalt 2021 hat ein Gesamtvolumen von 413,4 Milliarden Euro – knapp 19 Prozent weniger als in diesem Jahr und dennoch mehr als 43 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Nach der Rekordverschuldung von 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr soll sich die Neuverschuldung 2021 auf 96,2 Milliarden belaufen.

Die Bundesregierung setzt darauf, den Corona-Folgen mit umfangreichen Investitionen zu begegnen und damit die Wirtschaft weiter anzukurbeln zu zukunftsfähig zu machen. Mit 55 Milliarden Euro in 2021 und jährlich rund 48 Milliarden Euro bis 2024 überschreiten die Investitionsausgaben das Vorkrisenniveau deutlich. Einige Beispiele: Sowohl in die Förderung von Künstlicher Intelligenz und von Quantentechnologie sowie in zukunftsfähige Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G sollen bis 2024 jährlich jeweils zwei Milliarden Euro fließen. Für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind in 2021 drei Milliarden Euro vorgesehen, für den Kita-Ausbau weitere 500 Millionen Euro. Bis 2024 sollen zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie sowie für Forschungs- und Entwicklungsausgaben in transformationsrelevante Innovationen zur Verfügung stehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen stabil bleiben, obwohl die Sozialausgaben im Verlauf der Pandemie stark angestiegen sind. Dafür erhält der Gesundheitsfonds im Jahr 2021 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro. Damit die Bundesagentur für Arbeit zukünftig handlungsfähig ist, werden unter anderem ihr gewährte Darlehen am Jahresende 2021 erlassen.

Trotz Neuverschuldung und Corona-Lasten – für den Großteil der Einkommensteuerzahler wird es ab Januar 2021 eine Entlastung geben, da der Soli wegfällt.

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