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Grundsteuer: Baden-Württemberg legt als erstes eigenes Gesetz vor

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am 4. November ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab und legt der Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 ein modifiziertes Bodenwertmodell zugrunde. Diese Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Mit dem im Juli als Entwurf vorgelegten Gesetz zielt die Landesregierung darauf ab, das Wohnen zwar nicht zu verteuern, Brachflächen in Wohngebieten aber höher zu besteuern.

Auf die Bebauung eines Grundstücks kommt es für die Bewertung nach dem Baden-Württemberger Modell nicht an (» der VDIV berichtete). Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird das Bewertungsergebnis einer reinen Bodenwertsteuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent „modifiziert“. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert, der den im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärten Einheitswert künftig ersetzt. Kritik kommt nun u. a. vom Bund der Steuerzahler: Das Bewertungsmodell verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei insofern verfassungsrechtlich bedenklich.

Das Ende 2019 vom Bund verabschiedete Grundsteuer-Gesetz bezieht in die Neubewertung von Grundstücken neben Fläche und Bodenrichtwert auch die Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer haben die Wahl, dieses Modell ab 2025 zu übernehmen, oder mit einem eigenen Gesetz von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Neben Baden-Württemberg werden auch Hamburg, Hessen und Sachsen diesen Weg gehen.


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Nachfrage-Boom bei Kaufprämie für E-Fahrzeuge

Im Oktober wurden mehr Kaufprämien für Elektroautos und Plug-in-Hybride beantragt als jemals zuvor. Die seit Monaten schon stetig steigende Zahl der Antragstellungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erreichte im Oktober einen neuen Höchststand: 32.324 mal wurde der Umweltbonus für die Anschaffung eines neuen elektrisch betriebenen Fahrzeugs angefordert, 100.000 mal seit Juli dieses Jahres und damit häufiger als im gesamten Jahr 2019, so die Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums. Diesen Trend will die Bundesregierung nun noch unterstützen. 

Am 16. November tritt eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Dann kann der BAFA-Umweltbonus auch mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu gehören die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Bundesregierung führt den derzeitigen Nachfrage-Boom maßgeblich auf die im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Innovationsprämie zurück. Damit hatte der Bund die Subvention des Kaufs elektrisch und teilelektrisch betriebener Fahrzeuge verdoppelt – auf 9.000 bzw. 6.750 Euro pro Fahrzeug. Das Programm ist bis zum Jahr 2025 befristet, sofern die bereitgestellten Mittel nicht schon früher ausgeschöpft sind. Die Aufschläge aus dem Konjunkturprogramm werden nur bis Ende 2021 gewährt. Derzeit plädiert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dafür, die Kaufprämien nicht nur deutlich zu erhöhen, sondern auch den Zeitraum zu erweitern.

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