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Unionsfraktion hinterfragt Kriegsfolgen für den Energiebereich

In ihrer kleinen Anfrage stellen die Unionsvertreter  fest, dass der Krieg sich nochmal zusätzlich auf die Preissteigerungen im Energiebereich ausgewirkt hat. Doch nicht nur die Preise seien problematisch, auch die Versorgung an sich gerate ins Wanken. Die Fraktionsmitglieder wollen daher wissen, wie lange nach Einschätzung der Bundesregierung die Gasversorgung nach einem russischem Lieferstopp in Deutschland noch gesichert sei; welche Auswirkungen ein Lieferstopp für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft hätte – und welche Bereiche in der produzierenden Landwirtschaft, im Lebensmittelhandwerk, in der Lebensmittelproduktion und in den für die Agrarproduktion notwendigen Industriezweigen betroffen wären.

Im Bundestagsausschuss Klimaschutz und Energie hatte Oliver Krischer, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, berichtet, weder bei Kohle, noch bei Öl oder Gas gebe es derzeit Versorgungsengpässe.

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Steuerentlastungsgesetz in Vorbereitung

Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Der Steuervorteil soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 wirksam werden. Zudem soll die bereits für 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auch in den Jahren 2022 und 2023 gelten. Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bislang 1.000 Euro auf 1.200 Euro angehoben werden. Der Gesetzentwurf ist gleichlautend mit dem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/1333.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses begrüßten unter anderem Sachverständige des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Bundes der Steuerzahler die geplanten Entlastungen für Arbeitnehmer. Allerdings seien diese angesichts der stark gestiegenen Inflationsrate und der massiven Energiepreiserhöhungen nicht ausreichend. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. April ohne Aussprache zur weiteren Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.

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