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Wie groß ist der Wohnraumbedarf wirklich? Neue Analysen relativieren hohe Defizitzahlen

Schätzungen zum Wohnungsdefizit gehen weit auseinander. Während das BBSR einen jährlichen Neubaubedarf von rund 320.000 Wohnungen sieht, kommt das Pestel-Institut auf bis zu 1,2 Millionen fehlende Wohnungen allein in Westdeutschland. Gleichzeitig zeigt der Zensus, dass die Zahl der Wohnungen bundesweit rechnerisch höher liegt als die Zahl der Haushalte. Das wirft die Frage auf, wie groß der strukturelle Mangel tatsächlich ist.

Eine differenzierte Betrachtung zeigt: Nachholbedarf entsteht vor allem in Ballungsräumen mit starker Nachfrage und geringen Fluktuationsreserven. Dort verhindern hohe Preise und fehlende Angebote notwendige Umzüge. Überbelegung – etwa wenn Wohnzimmer als Schlafräume genutzt werden – betrifft 11,5 Prozent der Bevölkerung. Doch auch hier würde ein Umzug lediglich vorhandene Wohnungen freisetzen, statt zusätzlichen Bedarf zu erzeugen. Finanzielle Gründe verhindern zudem häufig den Wechsel in größere Wohnungen.

Insgesamt deuten die Analysen darauf hin, dass ein realistischer Nachholbedarf bei etwa 300.000 Wohnungen liegt. Der Engpass konzentriert sich auf die großen Metropolregionen, wo die Knappheit weiterhin Druck auf Mieten und Kaufpreise ausübt. 

Hier zur Kurzprognose des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/wohnungsmarktprognose/prognose/Downloads/kurzzusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

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13 Milliarden Euro: Bundeshaushalt 2026 für Wohnungsbau, Städteentwicklung und soziale Infrastruktur

Der Haushaltsausschuss hat den Regierungsentwurf bestätigt und zusätzliche Mittel bereitgestellt. Der Einzelplan für 2026 erreicht nun ein Volumen von rund 13 Milliarden Euro, rund acht Prozent mehr als im laufenden Jahr. Neben 7,7 Milliarden Euro regulärer Ausgaben stehen Verpflichtungsermächtigungen von 5,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Ergänzend fließen knapp 875 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie 3,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.

Ein zentraler Programmpunkt ist die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Für 2026 sind vier Milliarden Euro vorgesehen. Die Bundesregierung will damit eine Trendwende erreichen und den Bestand an Sozialwohnungen stabilisieren. Weitere Mittel unterstützen die Aktivierung des Bauüberhangs, die Förderung von Effizienzhaus-55-Projekten mit erneuerbaren Energien sowie Programme für klimafreundlichen Neubau und Wohneigentum für Familien.

Auch die Städtebauförderung wird ausgebaut. Sie steigt auf eine Milliarde Euro und soll Kommunen in der Quartiersentwicklung, der Innenstadtsanierung und beim Erhalt städtebaulicher Strukturen stärken. Rund 580 Millionen Euro fließen in die Sanierung von Sportstätten und Schwimmhallen. Zusätzliche Programme unterstützen barrierefreie Umbauten, Frauenhäuser und energetische Stadtsanierungen.

Im Fokus stehen außerdem Maßnahmen zur Umnutzung bestehender Gebäude. Dazu gehören der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, Förderung junger Menschen beim Kauf älterer Immobilien und Programme zur Konversion gewerblicher Flächen in Wohnraum. 

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