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Hessen macht Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien

Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das HEG ab 1. Januar 2023 für landeseigene Gebäude und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen die Installation von Photovoltaik-Anlagen vor. Bei landeseigenen Parkplätzen gilt die Solarpflicht schon ab 35 Stellplätzen. Um die Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden die die Abstandspflichten zu Nachbardächern reduziert. Das Land Hessen setzt damit einen Beschluss der Bauministerkonferenz zur Musterbauordnung aus dem September 2022 in Landesrecht um.

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Bundestagsdebatte zu kommunalem Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten

In ihrem aktuellen Antrag fordert Die Linke die Bundesregierung auf, „sofort einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht vorzulegen, der insbesondere die Neufassung des § 26 Nr. 4 BauGB beinhaltet und damit die Anwendung des Vorkaufsrechts ermöglicht, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks
den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden.“ Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Konkretisierung der in § 27 BauGB genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts. Danach sollen städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährden, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können. Nach Auffassung der Fraktion ist eine zügige Neuregelung erforderlich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das kommunale Vorkaufsrechts für Mietwohnungen in angespannten Märkten in seiner bisherigen Form bereits vor mehr als einem Jahr gekippt hat.    

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