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Zukunft der Immobilienverwaltung, Zukunft des Gebäudebestands

Wolfgang Kubicki, Bundestagsvizepräsident und stellvertretender Vorsitzender der FDP, wird 2023 das politische Grußwort halten. Der erfahrene Spitzenpolitiker, der gerne sagt, was Sache ist, und dessen Partei maßgeblich auf eine Überarbeitung der Klimaschutz-Gesetze eingewirkt hatte, wird das aktuelle Regierungshandeln erklären. Unter dem Motto „Wir managen Zukunft“ geht es anschließend zwei Tage lang um die Zukunft von Immobilienverwaltung und Wohnen in Deutschland. Am 19. und 20. Oktober 2023 im Berliner Estrel erhalten die Teilnehmenden wichtige Impulse für die Herausforderungen, vor denen die gesamte Immobilienwelt aktuell steht – von der energetischen Sanierung, über die Digitalisierung bis zum Fachkräftemangel. Außerdem stehen Fachkräftemangel, energetische Sanierungen, moderne Abstimmungstools und die aktuelle Rechtsprechung im Fokus des größten Fachkongresses in der Branche.

„Die Zukunft des Gebäudebestands und dessen Werterhalt liegt in den Händen der Immobilienverwalterinnen und -verwalter“, sagt VDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. Immobilienverwaltungen sind fortlaufend gefordert, sich bezüglich neuester Vorgaben und Herausforderungen weiterzubilden. Mehrfamilienhäuser stehen hierzulande vor einer eigenen Zeitenwende. Mehr als 60 Prozent des WEG-Bestands ist finanziell nicht für eine anstehende Wärmewende gerüstet. Die Bedeutung der Immobilienverwaltung wächst mit den sich verdichtenden Anforderungen und Gesetzen, das Aufgabenspektrum wird vielfältiger und komplexer. Gleichzeitig gibt es immer weniger Fachkräfte und kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften haben bereits jetzt große Probleme, eine Verwaltung zu finden. „Die Impulse, Kontakte und Fachvorträge auf dem Verwaltertag sind ein wichtiger Grundstein für Erfolg im sich dynamisch entwickelnden Verwalteralltag“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Infos und Anmeldung zum Deutschen Verwaltertag 2023 finden Siehier

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Hydraulischer Abgleich für mehr als 75 Prozent der Unternehmen nicht fristgerecht durchführbar

Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV eingeführte gesetzliche Pflicht, Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, bringt erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der VDIV Deutschland hatte bereits vor Inkrafttreten der EnSimiMav vor diesem Szenario gewarnt und daher im BMWK eine Ausdehnung der Frist auf den 15. September 2024 angeregt. Das entspricht der Regelung, die auch in § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten festgelegt wurde.

Insgesamt waren im Jahr 2021 in Deutschland rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Durch eine Optimierung der Heizanlage kann der Energieverbrauch eines Gebäudes zwar um bis zu 15 Prozent sinken, einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) zufolge wiesen allerdings 85 Prozent der Wohngebäude im Jahr 2018 keinen hydraulischen Abgleich auf. Im Vergleich zu den in § 2 EnSimiMaV geregelten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung handelt es sich hierbei um einen sehr kostenaufwendigen technischen Vorgang, bei dem es fraglich ist, ob dieser in jedem Bestandsgebäude tatsächlich zielführend ist. Je nach Größe einer Wohneinheit ist mit Kosten von 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen.

Die gesamte Auswertung des VDIV-Branchenbarometers 2023 können Siehierbestellen.

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