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Kurzfristige Energiesparmaßnahmen: Verordnung bis 15. April 2023 verlängert

Die entsprechende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav) war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Die Verordnung schreibt u. a. für öffentliche Arbeitsstätten eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad vor. Außerdem dürfen Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet und private Swimming-Pools nicht beheizt werden.

Die Bundesregierung hatte den Beschluss zur verlängerten Geltungsdauer damit begründet, dass der Energieverbrauch weiter verringert werden müsse. Die früheren russischen Energielieferungen könnten noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt seien, sei eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.

Anders als die ursprüngliche Verordnung bedurfte die Verlängerung nur der Zustimmung des Bundesrates. Dieser forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Gasversorgungslage und die Lage an den Energiemärkten auch nach Ende der Geltungsdauer der Verordnung detailliert zu prüfen und die Verordnung gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen.

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GEG-Novelle: Verbände fordern Digitalisierungs- und Qualitätsoffensive

Nach Einschätzung der Verbände – darunter der Bundesindustrieverband Technische Gebäudesanierung (BTGA), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband (GIH) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – muss neben der notwendigen, umfassenden Sanierungswelle auch der Betrieb von Gebäuden adressiert werden. Hier gäbe es ein großes, einfach und schnell zu hebendes Einsparpotenzial von zig Milliarden Euro in den nächsten Jahren. „Unabhängig vom Sanierungsstand laufen Haus- und Anlagentechnik häufig nicht so gut, wie sie könnten. Bei Fertigstellung von Gebäuden wird auf die tatsächlichen Verbräuche und Betriebskosten zu wenig Augenmerk gelegt“, so die Verbände in ihrem Brief. Lösungen und gute Beispiele gäbe es viele. Diese fänden jedoch mangels Transparenz, klaren Anreizen und Verantwortlichkeiten nicht in die Breite.

Aktuell wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Die Novelle soll u. a. die Vorgabe enthalten, dass ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Den offenen Brief finden Sie hier.

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