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Wohngeld- und Mietenbericht: Mieten steigen weiter, Nebenkosten bleiben hoch, Eigentum stagniert

Laut Bericht erhöhte sich die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen von 7,28 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2022 auf 7,62 Euro im Jahr 2024. Damit stiegen die Bestandsmieten um rund zwei Prozent jährlich – deutlich weniger als die Inflationsrate, die im gleichen Zeitraum bei durchschnittlich fünf Prozent lag. Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Wiedervermietungen aus: Inserierte Wohnungen kosteten 2024 im Schnitt 10,92 Euro pro Quadratmeter, in Westdeutschland 11,08 Euro und in Ostdeutschland 10,45 Euro.

Auch die Nebenkosten belasten die Haushalte weiterhin erheblich. Die kalten Betriebskosten stiegen seit 2022 um 3,6 Prozent pro Jahr auf 1,41 Euro pro Quadratmeter. Die warmen Betriebskosten, beeinflusst durch die Energiepreisschocks der Jahre 2022 und 2023, lagen 2024 bei durchschnittlich 1,33 Euro pro Quadratmeter – was für eine 70-Quadratmeter-Wohnung rund 93 Euro monatlich bedeutet.

Rund 4,7 Millionen Haushalte erhielten im Dezember 2023 staatliche Unterstützung bei den Wohnkosten. Davon profitierten 3,63 Millionen von Leistungen für Unterkunft und Heizung, weitere 1,03 Millionen vom Wohngeld. Mit der Wohngeld-Plus-Reform, die seit Januar 2023 gilt, wurden Heiz- und Klimakomponenten dauerhaft in die Förderung aufgenommen.

Trotz der staatlichen Entlastungen bleibt die Eigentumsbildung schwach. 2022 wurden lediglich 17,8 Millionen der 43,1 Millionen Wohnungen von Eigentümern selbst bewohnt. Damit stagniert die Eigentumsquote auf niedrigem Niveau.

Gleichzeitig erwirtschaftete die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro – knapp zehn Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung.

Der Bericht zeigt damit eine gespaltene Wohnsituation: Während die Mieten im Bestand moderat steigen, belasten hohe Nebenkosten und wachsende Wiedervermietungspreise zunehmend die Haushalte. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wirken stabilisierend, ändern aber wenig an der geringen Wohneigentumsbildung in Deutschland.

Den gesamten Bericht finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/071/2007165.pdf 

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„Bauturbo“ ist beschlossene Sache: die neue Experimentierklausel soll Bauprozesse beschleunigen

Kernstück des Gesetzes ist eine bis Ende 2030 befristete Experimentierklausel (§ 246e BauGB), die es Kommunen ermöglicht, von bestimmten Verfahrensvorgaben abzuweichen, um Bauvorhaben schneller zu realisieren. Ergänzend wurden einzelne Paragrafen des Baugesetzbuchs geändert, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Bauland, beim Aufstocken und bei der Nachverdichtung zu schaffen. Künftig dürfen etwa Lärmschutzvorschriften in bestimmten Fällen großzügiger ausgelegt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB), um Nutzungskonflikte in gemischten Gebieten zu entschärfen. Auch das Aufstocken von Gewerbebauten und Supermärkten wird erleichtert, um zusätzliche Flächenpotenziale zu aktivieren.

Die Regierungsfraktionen bewerten den Bauturbo als notwendigen Schritt, um die stockende Bautätigkeit anzukurbeln. Das Pestel-Institut hatte jüngst auf ein Defizit von über 1,2 Millionen Wohnungen allein in Westdeutschland hingewiesen. Ohne mehr bezahlbaren Wohnraum drohten negative Folgen für Arbeitsmarkt, Binnenwanderung und Fachkräftezuzug.

Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Vertreter der Grünen und der Linken kritisierten, die Regelungen könnten Bodenspekulation und steigende Bodenpreise fördern. Zudem bestehe die Gefahr unkontrollierten Flächenverbrauchs und steigender Infrastrukturkosten. Sie fordern stattdessen strengere Mietregulierungen und eine nachhaltigere Stadtentwicklung.

Auch aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft kommen differenzierte Stimmen. Verbände begrüßen die neuen Spielräume grundsätzlich, mahnen aber weitere Reformen an. Der Bauturbo könne nur dann Wirkung entfalten, wenn zusätzliche Maßnahmen wie vereinfachte Förderverfahren, gesenkte Baustandards und ein Abbau bürokratischer Hürden folgen. Ob der Bauturbo tatsächlich für spürbare Beschleunigung sorgt, wird sich jedoch erst in der Umsetzung durch Kommunen und Bauwirtschaft zeigen.

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