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EEG-Tarife sinken ab Februar: Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen erneut gekürzt

Seit dem 1. Februar greifen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut abgesenkte Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende Photovoltaik-Anlagen. Wie gesetzlich vorgesehen, werden die Einspeisetarife halbjährlich um ein Prozent reduziert. Betroffen sind sämtliche Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung künftig 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,34 Cent. Anlagen mit einer Leistung von über 10 bis 40 Kilowatt erhalten bei Überschusseinspeisung 6,73 Cent und bei vollständiger Einspeisung 10,35 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt liegt die Vergütung bei Teileinspeisung bei 5,50 Cent, bei Volleinspeisung ebenfalls bei 10,35 Cent pro Kilowattstunde.

Die Anpassung erfolgt automatisch im Rahmen des geltenden Degressionsmechanismus. Für Projektentwicklung, Bestandshalterinnen und Bestandshalter sowie und Immobilienverwaltungen bedeutet dies eine fortlaufende Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Neuanlagen.

Parallel dazu ist die Marktdynamik differenziert. Im Jahr 2025 ging – gemessen an der installierten Leistung – mehr Photovoltaik auf Freiflächen ans Netz als im Dachsegment. Die Nachfrage nach Dachanlagen zeigte sich zuletzt rückläufig. Zusätzliche Verunsicherung entsteht durch politische Diskussionen über die zukünftige Förderstruktur. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums wurde angekündigt, die Förderung kleiner Dachanlagen grundsätzlich zu überprüfen.

Hinzu kommt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Einspeisevergütung beihilferechtlich nur noch bis Ende des Jahres genehmigt ist. Eine Novelle des EEG steht aus. In der energiepolitischen Debatte werden unter anderem Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als mögliches künftiges Förderinstrument diskutiert.

Für die Immobilienwirtschaft gewinnt damit die strategische Einbindung von Photovoltaik-Anlagen in Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodelle weiter an Bedeutung. Sinkende Vergütungssätze erhöhen den Druck, Wirtschaftlichkeit primär über Eigenstromnutzung, Netzdienstleistungen und sektorübergreifende Konzepte sicherzustellen.

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Wohnraumförderung 2025: Über 64.000 Einheiten mit KfW-Programmen bewilligt

Das Bundesbauministerium zieht für das Förderjahr 2025 eine positive Bilanz. Nach Angaben des Hauses wurden über die einschlägigen KfW-Programme mehr als 64.000 Wohneinheiten gefördert. Die Nachfrage bewertet das Ministerium als „sehr gut“ und verweist auf eine spürbar verbesserte Stimmung im Wohnungssektor.

Den größten Anteil verzeichnete das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Hier wurden 36.747 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rund 4,5 Milliarden Euro bewilligt. Das Programm richtet sich an Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen und unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb energieeffizienter Gebäude.

Im Segment „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) wurden 8.214 Wohneinheiten mit Förderzusagen in Höhe von rund 859 Millionen Euro gefördert. Über die „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) erhielten 4.554 Wohneinheiten eine Zusage mit einem Kreditvolumen von 843,5 Millionen Euro. Kleinere Kontingente entfielen auf Programme wie „Jung kauft Alt“ mit 690 Förderzusagen sowie auf das genossenschaftliche Wohnen mit 390 Zusagen.

Ein zusätzlicher Impuls ging von der zum 16. Dezember 2025 wiedereingeführten, auf vier Jahre befristeten Neubauförderung für den Effizienzhausstandard 55 aus. Bis Jahresende wurden hier bereits 13.988 Wohneinheiten mit einem Kreditvolumen von 1,3 Milliarden Euro bewilligt.

Für 2026 ist die Fortführung der Programme vorgesehen. Perspektivisch kündigt das Ministerium eine Vereinfachung der Förderlandschaft an. Für die Immobilienverwaltung bleibt damit die Förderarchitektur ein zentrales Steuerungsinstrument bei Neubau- und Erwerbsentscheidungen. Die Kombination aus energiepolitischen Anforderungen und verbesserten Finanzierungskonditionen dürfte maßgeblich darüber entscheiden, wie stark Investitionen in den Wohnungsbestand und Neubauprojekte im laufenden Jahr anziehen.

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