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130 Mio. Euro für Barrierereduzierung beim Wohnen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Millionen Euro festgelegt. Im vergangenen Jahr standen ursprünglich 100 Millionen Euro bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

BMI und KfW fördern bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. So wurden seit 2009 bereits knapp 500.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Milliarden Euro umgebaut. Allein 2020 wurde für 93.000 Wohneinheiten ein Fördervolumen von fast 300 Millionen Euro vergeben. Besonders häufig werden im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen umgesetzt.

Für einzelne Maßnahmen beläuft sich der KfW-Zuschuss auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wird durch den Umbau der Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro).

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Kritik am geplanten Schnellladegesetz

Der am 28. Dezember 2020 vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) stößt auf Kritik. So hält ihn der Bundesverband E-Mobilität für „mehrfach unpassend“ und empfiehlt dringend eine Überarbeitung und Ressortabstimmung.

Er stehe nicht im Einklang mit grundlegenden Rahmenbedingungen sowie Charakteristika der E-Mobilität, es fehle beispielsweise an der Kenntnis elektrotechnischer und regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen. Noch viel Potenzial sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit dem Schnellladegesetz solle ein flächendeckender, über den aktuellen Bedarf hinausgehender und vorauseilender Ausbau von öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten durch die Einführung eines staatlichen Ausschreibungssystems gewährleistet werden. Der vorgelegte Referentenentwurf lasse aber noch viele Fragen offen. Wichtig seien nun endlich verlässliche Rahmenbedingungen: „Ständiges Herumdoktern an regulatorischen Vorgaben ist kontraproduktiv. Hilfreich ist eher, die Fördermaßnahmen zu verbessern, Genehmigungsverfahren und Netzausbau zu erleichtern und das Laden zu Hause und beim Arbeitgeber – Stichwort: „GEIG“ – zu priorisieren.“

Das Schnellladegesetz soll das Elektromobilitätsgesetz und die in der Novellierung befindliche Ladesäulenverordnung (LSV) ergänzen. Schnellladegesetz und LSV sind Bestandteil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.

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