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Die Deutschen haben keine Lust auf Energiesparen

Die Energiewende im Gebäudebestand kommt kaum voran. Deutschland droht seine Klimaziele zu verfehlen. Angesichts weiterhin sinkender Sanierungszahlen zieht das IW Köln eine nüchterne Bilanz: Die selbstgesteckten Klimaschutzziele sind nicht mehr erreichbar, wenn weiterhin wie bisher agiert wird. Die Wirtschaftsforscher stellten vor diesem Hintergrund zehn Handlungsempfehlungen vor.

Energetische Modernisierungen im Bestand rückläufig

Der Anteil energetischer Modernisierung an den gesamten Bauleistungen im Bestand ist rückläufig. Der neuen Studie des IW Köln zufolge sank er von 32,5 Prozent im Jahr 2010 auf 27,9 Prozent im Jahr 2015. Viele Eigentümer zögern und scheuen die oftmals kostspieligen Investitionen in den Klimaschutz. Nicht zuletzt, weil auch die Preise für Öl und Gas in den vergangenen Monaten rückläufig waren. Erschwerend sind nach Ansicht der Kölner Wirtschaftsforscher auch die sich stetig wandelnden politischen Vorgaben und undurchsichtigen technischen Vorschriften, die es Immobilienbesitzern in Deutschland unnötig schwer machen würden.

Klimaziele adé?

Bis 2050 soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Doch bereits die Ziele für das Jahr 2020 – 20 Prozent weniger Energie zu verbrauchen als noch 2008 – sind in Gefahr. Laut IW Köln beträgt die zwischenzeitlich erreichte Einsparung nur rund elf Prozent. Die fehlenden neun Prozentpunkte in den kommenden zwei Jahren noch zu erreichen, erachten sie für unrealistisch.

Förderlandschaft zu komplex, politische Vorgaben volatil

Derzeit sind etwa 3.350 Förderprogramme für Sanierungsvorhaben abrufbar. Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger fördern somit mehr als 9.000 Maßnahmen zur Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Energieberatung. Zu komplex und unübersichtlich – urteilt das IW Köln. Förderbedingungen und politische Vorgaben sowie technische Vorschriften seinen viel zu intransparent und bremsen das Sanierungsinteresse der Deutschen.

Erfolgsfaktoren für die Energiewende

Damit es künftig auch mit der Energiewende klappt, erarbeiteten die Wohnungsmarktexperten des IW Köln zehn Handlungsempfehlungen. So seien u. a. einfache und stringente Sanierungsfahrpläne, eine standardisierte Energieberatung sowie eine auf einander abgestimmte Förderlandschaft von Bund und Ländern unabdingbar, um die Klimaschutzziele nicht zu verfehlen. Die Energiewende müsse zur Chefsache werden und erfordere hohen politischen Einsatz, damit die vielfältigen Anstrengungen besser vernetzt und koordiniert werden.

Die Studie steht auf den » Internetseiten des IW Köln kostenfrei zum Download zur Verfügung. 

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Zweckentfremdungsverbot in Berlin: 60 Tage sind erlaubt

Privaten Wohnungsnutzern in Berlin ist es voraussichtlich ab Mai gestattet, ihre Wohnung bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung als Ferienwohnung zu vermieten. Der Berliner Senat beschloss noch vor Weihnachten eine entsprechende Novellierung des Gesetzes. Eine Änderung betrifft auch den gesetzlich geregelten Zeitraum, den eine Wohnung leer stehen darf. Die gewerbliche Vermietung von Wohnraum ist jedoch auch weiterhin untersagt.

Die Vermietung von Wohnraum an Urlauber müssen private Eigentümer dem Reformentwurf nach beim Bezirksamt lediglich anzeigen. Wer Wohnungen länger als 60 Tage vermieten will, muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Bei der Anzeige erhält der Eigentümer eine Registrierungsnummer, die bei der Vermietung – beispielsweise auf Onlineportalen wie Airbnb – angegeben werden muss. So kann das zuständige Bezirksamt prüfen, dass die erlaubte Anzahl von Tagen nicht überschritten wird. Wohnungsbesitzer müssen dann einmal im Jahr einen Nachweis vorlegen, aus dem hervorgeht, wann er an wen vermietet hat.

Neben der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung oder für rein gewerbliche Zwecke gilt in Berlin auch Leerstand über einen längeren Zeitraum als Zweckentfremdung. Bisher duldete der Gesetzgeber einen Leerstand von bis zu sechs Monaten. Mit der Gesetzesänderung wird der Zeitraum auf drei Monate verkürzt.

Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum trat in Berlin am 1. Mai 2014 in Kraft. Es soll der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen schützen.

Zweckentfremdungsverbot vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Gesetz findet inzwischen auch in anderen Großstädten und Regionen mit angespannten Mietmärkten Anwendung – ist jedoch umstritten. Ein Berliner Gericht erklärte das Verbot für teilweise verfassungswidrig und urteilte, dass die Regelung gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot verstoße. Es wird nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

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