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KfW-Förderung im Quartier: 300 Vorhaben gefördert

Klimaschutz beginnt im Quartier. Die KfW finanziert seit 2012 nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz von kommunalen Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersystemen im Quartier. Seit Programmstart wurden bis 2016 über 300 Vorhaben mit einem Förderdarlehen von rund 450 Millionen Euro durch Kommunen oder öffentliche Unternehmen umgesetzt.

Besonders nachgefragt waren die Förderzwecke effiziente KWK-Anlagen (40 Prozent) und Wärmenetze (25 Prozent). Im Zusammenspiel mit den übrigen Verwendungszwecken konnten im Zeitraum von 2012 bis 2016 mehr als 461 Tausend Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart werden. Über die gesamte Lebensdauer der Anlagen betrachtet wird eine Treibhausgasminderung von etwa 7,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erzielt.
 
„Die energetische Sanierung auf Quartiersebene lohnt sich”, resümiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. „Die Wirkung fällt oft höher aus, wenn in größerem Rahmen gedacht und verschiedene Maßnahmen in einem Quartier gebündelt werden. In diesem Ansatz steckt zukünftig noch viel Potenzial.”

Der Endbericht zur Evaluation der KfW-Programme 201 und 202 der Prognos AG kann auf der Internetseite von KfW Research unter » www.kfw.de/research in der Publikationsreihe „Evaluationen″ heruntergeladen werden.

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Justizministerium veröffentlicht Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat Anfang Juni den Referentenentwurf zu den geplanten Mietrechtsänderungen vorgelegt. Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat im Entwurf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weitgehend umgesetzt, geht aber auch darüber hinaus.

Neben einer Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete gegenüber zukünftigen Mietern ist eine Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent sowie eine Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren vorgesehen. Durch ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung sollen zukünftig bei Umbaukosten von höchsten 10.000 Euro automatisch 30 Prozent für den Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Darüber hinaus soll das gezielte „Herausmodernisieren“ von Vermietern künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Nicht im Koalitionsvertrag, dafür im Gesetzentwurf, ist eine Neuregelung zur Neuberechnung der Wohnfläche. Größte Änderung ist hierbei, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten künftig stets zu einem Viertel angerechnet werden sollen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass bei vielen bestehenden und auch neuen Mietverträgen eine Neuvermessung der Wohnfläche anstehen würde – mit allen juristischen, technischen und bürokratischen Konsequenzen.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es ist damit zu rechnen, dass sich bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Bundestag noch umfangreiche Änderungen ergeben.

Der Gesetzentwurf steht » hier zum Download bereit.

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