Justizministerium veröffentlicht Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat Anfang Juni den Referentenentwurf zu den geplanten Mietrechtsänderungen vorgelegt. Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat im Entwurf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weitgehend umgesetzt, geht aber auch darüber hinaus.

Neben einer Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete gegenüber zukünftigen Mietern ist eine Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent sowie eine Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren vorgesehen. Durch ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung sollen zukünftig bei Umbaukosten von höchsten 10.000 Euro automatisch 30 Prozent für den Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Darüber hinaus soll das gezielte „Herausmodernisieren“ von Vermietern künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Nicht im Koalitionsvertrag, dafür im Gesetzentwurf, ist eine Neuregelung zur Neuberechnung der Wohnfläche. Größte Änderung ist hierbei, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten künftig stets zu einem Viertel angerechnet werden sollen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass bei vielen bestehenden und auch neuen Mietverträgen eine Neuvermessung der Wohnfläche anstehen würde – mit allen juristischen, technischen und bürokratischen Konsequenzen.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es ist damit zu rechnen, dass sich bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Bundestag noch umfangreiche Änderungen ergeben.

Der Gesetzentwurf steht » hier zum Download bereit.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular