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Bundeshaushalt 2018 gebilligt – Baukindergeld kommt zum 1. August

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Deutsche Bundesrat dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zu. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung u. a. auch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Mit dem Beschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet.

Familien können ab 1. August 2018 vom Baukindergeld profitieren. Sie erhalten einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind beim Kauf einer Immobilie. Die Förderung läuft über zehn Jahre. Die zwischen Bundesbauminister Horst Seehofer und Finanzminister Olaf Scholz verabredete Nebenabsprache, die Förderung auf Objekte mit maximal 120 Quadratmeter Wohnfläche für eine vierköpfige Familie zu beschränken, hat sich nicht durchgesetzt. Beschränkt wird der Anspruch auf das Baukindergeld lediglich über das Haushaltseinkommen: Berechtigt sind Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen.

Mehr Investitionen sind auch für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Bundesregierung will in den Jahren 2020 und 2021 jeweils rund zwei Milliarden Euro ausgeben. Zusätzlich werden im Haushalt 2019 die Mittel um 500 Millionen auf dann rund 1,5 Milliarden Euro erhöht.

Für das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ wurden die finanziellen Mittel um 15 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht. Zudem sind erneut 75 Millionen Euro für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Haushaltsplan verankert.

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Individueller Sanierungsfahrplan: anwendbar, aber verbesserungsbedürftig

Seit Sommer 2017 ist der individuelle Sanierungsfahrplan als Instrument für die Energieberatung im Einsatz. Parallel dazu gab das Bundeswirtschaftsministerium ein Pilotprojekt in Auftrag, um die Anwendbarkeit an unterschiedlichen Sanierungsbeispielen zu testen. Das Fazit: Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist in der Praxis anwendbar. In einigen Bereichen gibt es jedoch Weiterentwicklungsbedarf.

Vor allem in der Methodik, der Dokumentation und der Software gibt es nach Auswertung der Pilotphase noch Verbesserungsbedarf. So waren die Hauseigentümer mit der Beratungsleistung insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden. Potenziale sehen die Befragten bei Aufbereitung der Informationen. Hier wünschen sie sich mehr Erläuterungen zu den Kosten einer Sanierungsmaßnahme und zur Wirtschaftlichkeit. Die befragten Energieberater teilten diese Einschätzung. Sie bewerteten die Informationen für Eigentümer als zu wenig detailliert. Auch das Platzangebot zum Skizzieren der einzelnen Maßnahmen erachteten sie als mangelhaft. Die Verbesserungsvorschläge sollen nun in die Optimierung des Sanierungsfahrplans einfließen.

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden Energieberater in ihren Beratungsprozessen begleitet und die von ihnen ausgestellten Sanierungsfahrpläne ausgewertet. Darüber hinaus wurden die beteiligten Hauseigentümer, Energieberater und Softwarehersteller befragt.

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