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Grundsteuer: Ifo-Institut will Berechnung nach Fläche

Im April erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss nachbessern und bis Ende April 2019 einen belastbaren Vorschlag vorlegen. Das Ifo-Institut sprach sich nun für ein reines Flächenmodell aus. Dies wirke steuervereinfachend und vermeide komplizierte Berechnungen nach dem Wert der Immobilie.

Für dieses Modell sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche geeignet, so Ifo-Chef Clemens Fuest. Zur Bemessung der Steuer reiche dann eine einmalige Bestimmung der Fläche aus. Dies bewahre die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise auch vor erhöhten Steuerlasten. Zudem spiele die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten bei einem reinen Flächenmodell keine Rolle. Die Berechnung der Grundsteuer nach Fläche sei zudem sehr transparent und gerecht.

Fraglich ist allerdings, wie die Anzahl der Quadratmeter berechnet werden soll. Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, der u. a. Umweltverbände, das IW Köln und die IG BAU angehören, kritisierte, dass in vielen Verwaltungen der Länder die Daten über Geschoss-, Wohn- und Nutzflächen in Immobilien gar nicht vorlägen. Außerdem würden Änderungen stets eine neue Steuererklärung erforderlich machen. Eine Flächensteuer würde zudem Investitionen bestrafen und Spekulationen begünstigen. Die Initiative fordert daher eine reine Bodenwertsteuer. Dabei würden ausschließlich die Bodenwerte der Grundsteuer in die Bemessungsgrundlage einfließen.

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DDIV: Abberufung von Gunther Adler als Baustaatssekretär ist herber Verlust für die Bundesregierung

Der DDIV bedauert die Abberufung von Staatssekretär Gunther Adler. Dies ist ein fatales Zeichen in einer Situation, in der Deutschland auf der Suche nach mehr bezahlbarem Wohnraum ist.

Die Bundesregierung verliert damit nicht nur Adlers große Expertise im politisch und gesellschaftlich entscheidenden Bereich Wohnen und Bauen. Zudem verzichtet sie auf einen kompetenten Fachmann, der in der Immobilienbranche hohes Ansehen genießt. Die Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär hatte sich in den vergangenen Jahren für Politik, Verbände und Unternehmen bewährt und Herr Adler hat wiederholt gezeigt, dass er erfolgreich parteiübergreifend agieren und unterschiedliche Interessen bündeln kann. Der DDIV hatte die Berufung Adlers als Baustaatssekretär im März 2018 nachdrücklich begrüßt.

Unglücklich gewählt ist auch der Zeitpunkt der Abberufung: Sie erfolgte zwei Tage vor dem wichtigen Wohngipfel im Bundeskanzleramt, an dessen Vorbereitung der Baustaatssekretär maßgeblich beteiligt war.

Als neuen Staatssekretär holt Horst Seehofer den bisherigen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ins Innenministerium. Sein Arbeitsschwerpunkt wird auf dem Bereich Sicherheit liegen.

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