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Anhörung im Bundestag: Immobilienverbände üben Kritik an Mietrechtsanpassungsgesetz

Am Mittwoch, dem 7. November 2018, waren neben einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4672) auch drei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Mietenpolitik Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Im Zentrum der Anhörung stand dabei der Entwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus steht heute eine weitere Anhörung an.

Immobilienwirtschaft sieht Mietrechtsänderungen kritisch

Insgesamt zehn Sachverständige waren von den Bundestagsfraktionen geladen – auch die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, in der der DDIV Mitglied ist. Die BID lehnt die avisierten Änderungen des Mietrechts ab und verweist darauf, dass das Mietrecht nicht der Ort ist, an dem die Wohnungsnot aktiv bekämpft werden kann.

Die Mietpreisbremse soll laut Gesetzentwurf nun weiter verschärft werden. Das sorgte bei den geladenen Sachverständigen der Immobilienwirtschaft für Unverständnis, da im Koalitionsvertrag noch von einer Evaluation der Mietpreisbremse die Rede war. Kritik gab es auch an den Bestrebungen, den Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlängern. Dadurch käme es im Endeffekt zu einem Einfrieren der Mietpreisentwicklung, was zu einer Entwertung des gesamten deutschen Mietwohnungsbestands führe. Im Ergebnis waren sich die Vertreter der Immobilienwirtschaft einig, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Mietrecht nicht zu einer Entspannung auf den Wohnungsmärkten führen würden – dies sei nur durch den verstärkten Bau von Wohnungen zu erreichen.

Weitere Anhörung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus angesetzt

Eine Anhörung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus (BT-Drs. 19/4949, 19/5417) findet am 19. November 2018 statt. Laut Gesetzentwurf sollen mit der Sonder-AfA insbesondere private Investoren zum Bau bezahlbarer Wohnungen angeregt werden. Er sieht vor, dass Investoren, die Mietwohnungen neu bauen, zusätzlich zur bisher bestehenden linearen AfA von 2 Prozent über vier Jahre jeweils weitere 5 Prozent absetzen können. Voraussetzung ist, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 2.000 Euro. Zudem müssen die geschaffenen Wohnungen zehn Jahre als Mietwohnungen genutzt werden.

Bereits vor zwei Jahren wurde über eine Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnungsbau diskutiert, letztlich aber nicht umgesetzt. Damals wie heute spricht sich der DDIV dafür aus, die Normalabschreibung auf mindestens 3 Prozent zu erhöhen. Denn vor dem Hintergrund, dass technische Bauteile heute eine Lebensdauer von 25 bis maximal 30 Jahre haben, ist ein Abschreibungszeitraum von 50 Jahren nicht mehr zeitgemäß.

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Neuer DDIV-KfW-Infobrief: Barrierearm, komfortabel und sicher wohnen

Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe startete der DDIV zu Beginn des Jahres eine Infobrief-Reihe, die Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der KfW informiert. Nun ist der neue – und vorerst letzte – Infobrief erschienen. Dieses Mal im Fokus: die Finanzierung und Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.

Türschwellen, Treppenstufen vor und im Haus, enge Zugänge: Es gibt viele Barrieren in Wohngebäuden, die den Alltag von älteren oder behinderten Menschen einschränken. Die KfW-Bankengruppe unterstützt Eigentümer und Bauherren, die ihre Immobilie altersgerecht und barrierearm umbauen möchten, mit verschiedenen Förderprogrammen. Davon profitieren nicht nur ältere Menschen. Auch jungen Familien erleichtert eine moderne Bauweise mit kinderwagentauglichen Eingängen und elektronischen Bedienelementen den Alltag in den eigenen vier Wänden.

Der neue DDIV-KfW-Infobrief informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW und zeigt, wie sie ggfs. miteinander kombiniert werden können. Darüber hinaus beantwortet er häufige Fragen rund um die barrierearme Sanierung.

Den neuen DDIV-KfW-Infobrief können Sie hier » kostenfrei als PDF herunterladen.

DDIV-KfW-Fachsymposium: Informationen aus erster Hand

Energetische und altersgerechte Umbaumaßnahmen sind auch Thema beim ausgebuchten Fachsymposium von DDIV und KfW am 28. November in Berlin. Erfahrene Referenten beleuchten, wie die Energiewende im Gebäudebestand und die Ansprüche einer älter werdenden Gesellschaft bewältigt werden können. Sie zeigen Finanzierungslösungen auf, die speziell auf die Ansprüche von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sind, erläutern die diversen Förderungsmöglichkeiten für die verschiedenen Maßnahmen – einschließlich des förderfähigen Verwaltermehraufwands – und geben einen juristischen Überblick.

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