Am Mittwoch, dem 7. November 2018, waren neben einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4672) auch drei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Mietenpolitik Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Im Zentrum der Anhörung stand dabei der Entwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus steht heute eine weitere Anhörung an.
Immobilienwirtschaft sieht Mietrechtsänderungen kritisch
Insgesamt zehn Sachverständige waren von den Bundestagsfraktionen geladen auch die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, in der der DDIV Mitglied ist. Die BID lehnt die avisierten Änderungen des Mietrechts ab und verweist darauf, dass das Mietrecht nicht der Ort ist, an dem die Wohnungsnot aktiv bekämpft werden kann.
Die Mietpreisbremse soll laut Gesetzentwurf nun weiter verschärft werden. Das sorgte bei den geladenen Sachverständigen der Immobilienwirtschaft für Unverständnis, da im Koalitionsvertrag noch von einer Evaluation der Mietpreisbremse die Rede war. Kritik gab es auch an den Bestrebungen, den Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlängern. Dadurch käme es im Endeffekt zu einem Einfrieren der Mietpreisentwicklung, was zu einer Entwertung des gesamten deutschen Mietwohnungsbestands führe. Im Ergebnis waren sich die Vertreter der Immobilienwirtschaft einig, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Mietrecht nicht zu einer Entspannung auf den Wohnungsmärkten führen würden dies sei nur durch den verstärkten Bau von Wohnungen zu erreichen.
Weitere Anhörung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus angesetzt
Eine Anhörung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus (BT-Drs. 19/4949, 19/5417) findet am 19. November 2018 statt. Laut Gesetzentwurf sollen mit der Sonder-AfA insbesondere private Investoren zum Bau bezahlbarer Wohnungen angeregt werden. Er sieht vor, dass Investoren, die Mietwohnungen neu bauen, zusätzlich zur bisher bestehenden linearen AfA von 2 Prozent über vier Jahre jeweils weitere 5 Prozent absetzen können. Voraussetzung ist, dass die Herstellungs- und Anschaffungskosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 2.000 Euro. Zudem müssen die geschaffenen Wohnungen zehn Jahre als Mietwohnungen genutzt werden.
Bereits vor zwei Jahren wurde über eine Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnungsbau diskutiert, letztlich aber nicht umgesetzt. Damals wie heute spricht sich der DDIV dafür aus, die Normalabschreibung auf mindestens 3 Prozent zu erhöhen. Denn vor dem Hintergrund, dass technische Bauteile heute eine Lebensdauer von 25 bis maximal 30 Jahre haben, ist ein Abschreibungszeitraum von 50 Jahren nicht mehr zeitgemäß.
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