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WEG-Reform: erstes Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Bereits seit Jahren engagiert sich der DDIV für eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), um es zukunftssicher auszurichten und Rechtssicherheit für Millionen Eigentümer, Mieter und Verwalter zu schaffen. Nun kam am 14. und 15. November erstmals die von der Justizministerkonferenz beschlossene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen und diskutierte den Reformbedarf. 

Mit ihrem Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nahm die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von BMJV und Bayerischem Staatsministerium der Justiz ihre Arbeit an der Reform des WEG auf. Ziel ist es zunächst, den Reformbedarf des WEG praxisnah und ergebnisoffen zu ermitteln. Im Anschluss werden die als reformbedürftig angesehenen Punkte erörtert und ggf. ein Regelungen erarbeitet. Geplant ist, dass die Arbeitsgruppe im Spätsommer 2019 Ergebnisse vorlegt, die als Grundlage für den zu erarbeitenden Gesetzentwurf dienen sollen.

Bereits Anfang Juli hatten das BMJV und das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu einem ersten Verbändegespräch geladen, an dem neben dem DDIV u.a. auch der BFW, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund teilnahmen. Kurz zuvor wurden die Diskussionsentwürfe des Bundesjustizministeriums sowie des Bayerischen Justizministeriums bekannt.

Der DDIV war aufgefordert, zu den Diskussionsentwürfen Stellung zu nehmen und weitergehenden Reformbedarf aufzuzeigen (der » DDIV berichtete…). Er beauftragte ein zweites Rechtsgutachten (bereits 2013 hat der der DDIV hierzu ein von ihm beauftragtes Gutachten vorgelegt: Prof. Dr. Martin Häublein, „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht“, veröffentlicht NZM 2014), um die unterbreiteten Vorschläge zu analysieren, und holte weitere Stellungnahmen aus der Praxis ein. Alle kommen zu dem Schluss, dass die Entwürfe bei weitem nicht ausreichen, um das Wohnungseigentumsrecht zukunftsfest zu machen. Seit der WEG-Reform 2007, die ihrerseits an vielen Stellen zu kurz griff, ergaben sich viele Änderungen und Weiterentwicklungen nicht nur in der Rechtsprechung, sondern beispielsweise auch bei der Gebäudetechnik, die mitbeachtet werden sollten. Um Schwachstellen zu beheben, Wohnungseigentum noch attraktiver zu gestalten und letztlich auch Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimaschutz, Technik, Demografie sowie Aufbau und Schutz der Altersvorsorge zu begegnen, bedarf es einer noch intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema.

In seiner insgesamt über 200 Seiten umfassenden Stellungnahme zeigt der DDIV den weitergehenden Reformbedarf auf und unterbreitet entsprechende Vorschläge und Ergänzungen. Dabei fordert er auch, die Novelle für die Einführung des dringend erforderlichen Sachkundenachweises zu nutzen. Nun bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen zunächst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus den Empfehlungen des DDIV zieht. Weitere Informationen zur WEG-Reform, die Diskussionsentwürfe und Stellungnahmen verschiedener Verbände finden Sie auf » www.ddiv.de/weg-reform.

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KfW: Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind Förderschwerpunkte

In den ersten drei Quartalen 2018 beläuft sich das Gesamtfördervolumen der KfW Bankengruppe auf 51,3 Milliarden Euro. Dabei fokussiert sie sich insbesondere auf zukunftsrelevante Felder wie Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Besonders nachgefragt ist das Programm zur Digitalisierung und Innovation, aber auch das Baukindergeld ist beliebt.

Mit einem Zusagevolumen von 3 Milliarden Euro übertrifft der Förderschwerpunkt Innovation das hohe Vorjahresniveau (knapp 1 Milliarde Euro). Dabei hat sich die Nachfrage im Wesentlichen auf den im Juli 2017 eingeführten ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit konzentriert. Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden und dieses wichtige Finanzierungsangebot auch weiterhin anbieten zu können, wurden die Förderbedingungen zwischenzeitlich stärker fokussiert.

Auch das im September neu eingeführte Baukindergeld, mit dem Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden, erfreut sich einer sehr hohen Nachfrage. Am 31. Oktober 2018, sechs Wochen nach Start der Förderung, verzeichnete die KfW rund 30.000 Anträge in Höhe von knapp 600 Millionen Euro.

Im Förderschwerpunkt Energieeffizienz & Erneuerbare Energie bei Privatkunden beträgt das Fördervolumen zum Ende des dritten Quartals 10,4 Milliarden Euro (Vorjahr: 11,7 Milliarden Euro). Während die Fördermittel für das energieeffiziente Bauen (6,7 Milliarden Euro) knapp unter dem sehr hohen Vorjahresniveau (8,5 Milliarden Euro) liegen, wurden die Programme zur energieeffizienten Sanierung von Bestandsimmobilien stärker nachgefragt (3,7 Milliarden Euro nach 3,2 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum).

Der Konzerngewinn belief sich in den ersten drei Quartalen laut KfW auf 1.252 Millionen Euro und übertraf das sehr gute Vorjahresniveau (1.099 Millionen Euro). „Für das Gesamtjahr erwarten wir ein überdurchschnittliches Ergebnis oberhalb des langfristigen Ergebnispotenzials der KfW, auch wenn das vierte Quartal traditionell etwas schwächer ausfällt.”

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