Posts Tagged DDIV - Seite337

Weniger Mietstreitigkeiten vor deutschen Gerichten

Mieter und Vermieter treffen seltener vor Gerichten zusammen. In 226.933 Verfahren standen sie 2017 vor den Richtern, rund 20.000 Mal weniger als noch 2016. Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit 1990.

Die Zahl der Prozesse ist seit 1996 um rund ein Drittel gesunken. Dies gab der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes bekannt. Das sei u. a. auf die Rechtsberatung der Mietervereine zurückzuführen, die 2017 von rund 1,1 Millionen Mietern in Anspruch genommen wurde. Von diesen Fällen konnten 97 Prozent außergerichtlich beigelegt werden. Auch die wachsende Eigentümerquote trage dazu bei, dass gerichtliche Mietstreitigkeiten sinken. Außerdem entschärften die vergangenen Mietrechtsreformen und wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs diverse Streitpunkte.

In beinahe jedem dritten Fall in der Mieterberatung geht es um die Betriebskostenabrechnung, aber auch Wohnungsmängel und Mieterhöhungen sorgten immer wieder für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. So suchten knapp 12 Prozent der Klienten von Mietervereinen 2017 die Rechtsberatung wegen Mieterhöhungen auf. Zum Vergleich: Fünf Jahre zuvor lag ihr Anteil bei 6,6 Prozent. Dabei sind vor allem in den Großstädten Mieterhöhung deutlich öfter ein Streitthema als im bundesweiten Durchschnitt.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Baukindergeld: Seit Programmstart rund 48.000 Anträge eingegangen

Die Nachfrage nach dem Baukindergeld ist nach wie vor hoch. In den ersten drei Monaten seit Programmstart haben fast 48.000 Familien die Förderung beantragt. Die meisten Antragsteller kommen aus NRW (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039).

Bereits in der ersten Antragswoche waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Durchschnittlich werden wöchentlich knapp 3.000 neue Anträge eingereicht. Wie die KfW und das Bundesinnenministerium vor Weihnachten bekannt gaben, stellen Familien mit ein oder zwei Kindern die meisten Anträge.

„Ich freue mich, dass das Baukindergeld so gut gestartet ist. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht vielen Familien den Schritt in das Wohneigentum”, so Bundesbauminister Horst Seehofer. Auch die KfW ist zufrieden. Die hohe Nachfrage zeige, dass das Programm den Nerv der Zeit treffe, ergänzt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Kritik: Baukindergeld heize den Wohnimmobilienmarkt an

Doch nicht überall wird die Förderung begrüßt. So kritisierte die OECD, dass das Baukindergeld lediglich den ohnehin schon boomenden Immobilienmarkt weiter anheize (der » DDIV berichtete…). Auch das IW Köln mahnte mehrfach an, dass die Förderung den Neubau vor allem in ländlichen Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen anrege. Aufgrund des festen Förderbetrags sei die Wirkung dort deutlich größer als in den teureren Ballungsräumen. Das Baukindergeld könnte dort sogar eher preistreibend wirken (der » DDIV berichtete…).

FDP-Fraktion fragt nach Kosten und Nutzen

Noch vor dem Jahreswechsel fragte die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs.: 19/6497) zu Kosten und Nutzen des Baukindergelds u.a. nach den bislang gestellten Anträgen, nach Vorzieheffekten und Preissteigerungen sowie mit welchen  Ausgaben die Bundesregierung für die Förderung rechnet. Sie möchten außerdem erfahren, ob das Baukindergeld aus Sicht der großen Koalition insbesondere Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung ermöglichen wird und dieses Ziel besser als die Eigenheimzulage erreichen kann. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.

Über das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie erhalten Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro, der Förderzeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre. Gewährt wird die Förderung für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichem Haushaltseinkommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular