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Grunderwerbsteuer: Einnahmen der Länder seit 2010 verdreifacht

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, haben die Einnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer im Jahr 2019 erneut einen Rekordwert erreicht: Mit 15,8 Mrd. Euro liegt er um 12,1 Prozent über den Einnahmen des Vorjahres. Spitzenreiter mit einem Anstieg um 37 Prozent gegenüber 2018 ist Berlin. Seit dem Jahr 2010 hat sich das Steueraufkommen in diesem Bereich verdreifacht.

Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt, wird seit 2006 von den Bundesländern festgesetzt. Seitdem wurde der Satz stetig erhöht (» der VDIV berichtete). Der derzeit niedrigste Satz von 3,5 Prozent des jeweiligen Kaufpreises gilt in Bayern und Sachsen. In Hamburg liegt er bei 4,5 Prozent, in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt bei fünf Prozent, in Berlin und Hessen bei sechs Prozent, in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen sind es 6,5 Prozent.

So profitieren die Länder deutlich vom Immobilienboom und geraten damit in die Kritik: Käufer wie auch Mieter werden durch die Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb belastet. Die Steuerpolitik konterkariere die derzeitigen Bemühungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Mietpreisbremse und Baukindergeld würden damit ad absurdum geführt.

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Kommt jetzt der Mietenstopp in Bayern?

Das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in Bayern hat die erste Hürde genommen. Die Initiatoren haben innerhalb von drei Monaten knapp 52.000 Unterschriften in Bayern gesammelt. Damit der Antrag überhaupt zugelassen werden kann, wären 25.000 Unterschriften erforderlich gewesen. Stimmen dem zugelassenen Antrag innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller in Bayern Stimmberechtigten durch Listeneintrag in den Rathäusern zu, kann der bayerische Landtag entscheiden, ob er den Gesetzentwurf annimmt.

Dieser sieht vor, in 162 Städten und Gemeinden Bayerns Mieterhöhungen für sechs Jahre gesetzlich zu unterbinden. Von der Regelung ausgenommen sollen Neubaumieten sein, vergleichsweise niedrige Mieten sollen auf 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden können. Für Verstöße sieht der Entwurf Bußgelder bis 500.000 Euro vor.

Würde der bayerische Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, käme es zum Volksentscheid. Dann stimmen alle Wahlberechtigten in Bayern darüber ab.

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