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Ergebnis im Vermittlungsausschuss: CO2-Zertifikate werden deutlich teurer

Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 soll ab 2021 25 Euro betragen und in den Folgejahren um fünf Euro, ab 2024 um zehn Euro jährlich steigen. Mit Beginn 2026 ist geplant, dass die CO2-Zertifikate in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro frei auf dem Markt gehandelt werden. Das sieht der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Festlegungen des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Im Rahmen des Klimapakets hatte die Bundesregierung angekündigt, erstmals einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 einzuführen. Dafür war zunächst ein deutlich niedrigerer Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 geplant. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Als Ergebnis haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die zusätzlich erzielten Erlöse sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 zur Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler eingesetzt werden.

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Abfallrecht wird verschärft

Die Anforderungen an die Abfalltrennung werden weiter erhöht, um die Wiederverwertung zu verbessern. Das sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Danach sind öffentlich-rechtliche Entsorger verpflichtet, Bioabfälle, Kunststoffe, Metall, Papier, Glas, Textilien, Sperrmüll sowie Sonderabfall aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln. Die Verpflichtung zur gesonderten Sammlung von Textilabfällen gilt ab 2025.

Darüber hinaus gibt das Gesetz für das Jahr 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 Prozent vor. Ab 2025 steigt die Quote schrittweise an. Zugleich wird die Berechnungsmethode der Recyclingquote verändert und damit indirekt verschärft. Bislang wurde im Rahmen der so genannten Inputberechnung ermittelt, welcher Anteil aus einer Sortieranlage in das Recycling geht. Nach der künftig geltenden output-bezogenen Berechnungsmethode zählt nur der Anteil, der tatsächlich stofflich verwertet wird.

Im Jahr 2018 wurden bei den privaten Haushalten knapp 38 Millionen Tonnen Abfälle eingesammelt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen umfasst somit 455 Kilogramm. Bereits seit 2015 ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Trennung von Bioabfällen sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen verpflichtend, „soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist″. Eine falsche oder fehlende Trennung ist eine Ordnungswidrigkeit und somit strafbar.

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