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Grüne schlagen Sicher-Wohnen-Programm vor

Ergänzend zu den bisher von der Bundesregierung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen für Mieter und Eigentümer soll ein zusätzliches KfW-Kreditprogramm aufgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag (19/19148) hat die grüne Bundestagsfraktion eingereicht. Danach sollen Mieter, selbstnutzende Eigentümer und anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege Corona-bedingte Mietrückstände und Hypothekenkredite durch einen zinslosen Kredit der KfW mit zehnjähriger Laufzeit bezahlen können.

Dadurch dass die Kreditrate nach der Krise gering ist und Verzugszinsen entfallen, werden Selbstnutzer, Mieter, aber auch Vermieter und Genossenschaften vor Zwangsverkäufen geschützt und der Immobilienmarkt stabilisiert, so die Abgeordneten. Weitere Punkte des Sicher-Wohnen-Programms sind die Aussetzung von Zwangsvollstreckungen und Zwangsräumungen sowie von Strom-, Wärmeenergie-, Wasser- und Telefon- oder Internetsperren. Das Verfahren zur Beantragung von Wohngeld soll vereinfacht und zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt werden. Darüber hinaus schlägt Bündnis 90/Die Grünen Hilfsmaßnahmen für Empfänger von Grundsicherung, Obdachlose und geflüchtete Menschen und Bedürftige vor.

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Hessen nutzt Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer

In Hessen wird die Grundsteuer ab 2025 nach einem Verfahren berechnet, das auf der Grundstücks- und Gebäudefläche basiert und um einen Lagefaktor ergänzt wird. Das hat Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) mitgeteilt. Der Bundesrat hatte im November 2019 die Reform der Grundsteuer sowie die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Nach der neuen Bundesregelung fließen die Höhe der Mieteinnahmen und das Baujahr in die Berechnung ein. Die Bundesländer dürfen aber eigene Regelungen anwenden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sie Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich Anfang April auf das Bundesmodell festgelegt. Bayern wiederum hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Flächenmodell einführen zu wollen. Danach wird alleine die Fläche der Immobilie für die Berechnung herangezogen. Der Grundstückswert spielt keine Rolle. Auch Baden-Württemberg will die Öffnungsklausel nutzen, hat jedoch noch keine Details zu einem eigenen Modell veröffentlicht. Dem Vernehmen nach wird derzeit ein “modifiziertes Bodenwertmodell″ geprüft.

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