Rheinland-Pfalz erlässt Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Gegen die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste über Online-Plattformen wie Airbnb geht das Bundesland Rheinland-Pfalz mit einem neuen Gesetzeserlass vor. Ende Januar entschied der Landtag, dass Kommunen künftig anordnen dürfen, dass Wohnungen tatsächlich als solche genutzt werden müssen, wenn sie länger als zwölf Wochen im Jahr gewerblichen Zwecken oder zur Beherbergung von Touristen dienen. Das Gleiche gilt, wenn sie länger als ein halbes Jahr leer stehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Insbesondere in touristisch attraktiven Städten wie Mainz, Trier und Speyer soll die neue gesetzliche Handhabe die Bezahlbarkeit von Wohnraum sichern. In Mainz etwa liege die durchschnittliche Nettokaltmiete bereits bei über zwölf Euro pro Quadratmeter, so Daniel Köbler von Bündnis 90/Die Grünen.

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