Neue Mietpreisbremse für Bayern

In Bayern gilt für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden, die neue und ausgeweitete Mietpreisbremse. In der Neufassung sind 162 bayerische Städte und Gemeinden enthalten, 25 mehr als in der bisherigen Verordnung. Die Liste beinhaltet nun auch 62 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bisher nicht als angespannt galt, 37 Gemeinden sind herausgefallen. 

In Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf darf die Miete bei Neuverträgen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Zudem gilt in den „Listenstädten“ die abgesenkte Kappungsgrenze. Sie legt fest, dass Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen dürfen und gilt auch für möblierte Wohnungen. Zuvor lag sie bei 20 Prozent.

Zudem gilt durch die Mieterschutzverordnung eine verlängerte Kündigungssperrfrist, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Künftig können Erwerber den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren statt bislang nach drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.

Ende 2017 hatte das Landgericht München festgestellt, dass die Verordnung ungültig sei. Sie lege nicht eindeutig fest, für welche Gemeinden sie gilt (» der DDIV berichtete). Um die angespannten Wohnungsmärkte im Land eindeutig zu identifizieren, gab die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag, das die Voraussetzungen in den bayerischen Gemeinden prüfen sollte (» der DDIV berichtete).

» Beim Bayerischen Justizministerium finden Sie die vollständige Liste der 162 bayerischen Städte und Gemeinden.

Für die bayerische Landeshauptstadt will die Münchner SPD zudem die Milieuschutzgebiete ausweiten. Bisher gibt es in München 23 entspreche Gebiete, in denen rund 160.000 Wohnungen liegen – knapp jede fünfte Wohnung. Laut Baureferat könnten Instrumente aus der Erhaltungssatzung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Hierzu zählen der Vorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein flächendeckendes Vorkaufsrecht für die Stadt. Allerdings müsste hierfür der Bund den Ländern die entsprechenden Regelungskompetenzen übertragen. Nach Willen der Münchner SPD soll die bestehende Erhaltungssatzung zudem erweitert werden, um in mehr Stadtgebieten angewandt werden zu können. Schließlich fänden Verdrängungstendenzen inzwischen in weiteren Vierteln und begünstigt durch mehr Faktoren statt.

Für die über 60.000 Wohnungen der kommunalen Unternehmen Gewofag und GWG wird es darüber hinaus bis Juli 2024 keine Mieterhöhungen geben. Das hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats kürzlich beschlossen. Auf durchschnittlich 7,92 Euro/m² bei frei finanziertem und auf 6,45 Euro/m² bei öffentlich gefördertem Wohnraum werden die Mieten eigefroren – die Durchschnittsmiete im Münchner Mietspiegel liegt bei 11,69 Euro/m². Begrenzt wurde auch die Modernisierungsumlage. Sie beträgt maximal 2 Euro/m² und darf nur erhoben werden, bis die Investitionen des Vermieters abgegolten sind.

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