Hessischer Sonderweg bei Grundsteuer

Bei der Neuberechnung der Grundsteuer geht Hessen einen eigenen Weg. Das Bundesland nutzt die im Grundgesetz vorgesehene Öffnungsklausel und weicht mit einem eigenen Berechnungsmodell von dem des Bundesfinanzministers Olaf Scholz ab. Das hessische Flächen-Faktor-Modell basiert auf der Grundstücksfläche, der Gebäudefläche für Wohnzwecke und der Gebäudefläche für Nicht-Wohnzwecke. Auch die Qualität der Grundstückslage wird in die Berechnung mit einbezogen (» der VDIV berichtete).

Zusätzlich beschreitet Hessen aber auch bei den Hebesätzen der Gemeinden einen eigenen Weg. Damit die Neuberechnung der Grundsteuer nicht zu höheren Belastungen der Eigentümer und Mieter führt und das Grundsteueraufkommen wie beabsichtigt unverändert bleibt, will Hessen für jede Gemeinde den Hebesatz in einer Liste veröffentlichen, mit dem die Grundsteuer nach neuem Berechnungsmodell aufkommensneutral erhoben werden kann. Die errechneten Hebesätze sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 bekanntgegeben werden, damit die Gemeinden sie rechtzeitig in ihre Haushaltsplanung für das Jahr 2025 einbeziehen können, dann nämlich gilt das neue Grundsteuergesetz.

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