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Bundestagswahl 2017: Parteiprogramme unter der Lupe

Kommenden Sonntag sind die Deutschen zur Wahl des Deutschen Bundestages aufgerufen. Der Wahlkampf geht in die letzte Runde. Bereits in den vergangenen Wochen haben wir im DDIVnewsletter die Programme der Parteien unter die Lupe genommen, die Aussicht auf Einzug in den Deutschen Bundestag haben. Abschließend wird heute das bau- und wohnungspolitische Programm der Alternative für Deutschland (AfD) beleuchtet.

Die Alternative für Deutschland erachtet die Ausweisung neuer Baugebiete und die gleichzeitige Optimierung bestehender Gebiete als ein wirksames Instrument, um den Wohnungsbestand signifikant zu erhöhen. Unnötige Vorschriften beispielsweise zur Wärmedämmung oder andere Baustandards gehören nach Ansicht der AfD ebenso abgeschafft wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das EEWärmeG.

Um mehr Menschen in Wohneigentum zu bringen, setzt die Partei auf die Senkung der Grunderwerbsteuer. Zusätzlich sollen auch Grundstücke aus öffentlicher Hand zur Verfügung gestellt oder genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Der Klimaschutzplan 2050 wird unter Regierungsbeteiligung der AfD aufgehoben. Die AfD erachtet das Pariser Klimaschutzabkommen für unnötig und möchte es aufkündigen. Auch das nach ihrer Auffassung „planwirtschaftliche” Instrument der Mietpreisbremse ist für die Partei kein Lösungsansatz, da sie private Investitionen in Neubau unrentabel macht und den benötigen Wohnungsbau so ausbremst. Man darf gespannt sein, ob der Wähler dies honorieren wird.

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22. September: Zulassungsvoraussetzungen im Bundesrat

Das Gesetz zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter nimmt am 22. September im Bundesrat die letzte Hürde. Bereits im Juni 2017 wurde es im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Insgesamt über 26 Monate nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs werden die Zulassungsvoraussetzungen für Makler und Wohnimmobilienverwalter am Freitag, den 22. September 2017, die letzte Hürde nehmen. Zuvor wurde das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einstimmig gebilligt.

Damit steht nun der Umsetzung nichts mehr im Wege. Nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich im Oktober) tritt tags darauf die Ermächtigung zum Erlass der Verordnung in Kraft. Für die Erarbeitung der Verordnung, welche die Vorgaben des Gesetzes konkretisieren soll, stehen insgesamt neun Monate zur Verfügung. Danach treten neben der Weiterbildungsverpflichtung auch die Erlaubnisvoraussetzungen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kraft. Für bereits am Markt tätige Immobilienverwalter besteht anschließend eine sechsmonatige Übergangsfrist, um die Nachweise bei der jeweiligen Behörde zu erbringen.

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