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Stillstand durch Staatsbremse – Immobilienwirtschaft lehnt Verlängerung der Mietpreisbremse ab

Die Mehrheit im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 ausgesprochen. Damit folgte das Gremium dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, der eine Fortsetzung der bisherigen Regelung in angespannten Wohnungsmärkten vorsieht. Die Mietpreisbremse begrenzt dort die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist dies ein Nackenschlag. Die Branche kritisiert seit Jahren die mangelnde Wirksamkeit der Maßnahme. „Seit zehn Jahren existiert die Mietpreisbremse ohne spürbare Entlastung in angespannten Wohnungsmärkten“, kritisiert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Stattdessen sorge die Regelung für erhebliche Rechtsunsicherheit, hohen bürokratischen Aufwand und eine generelle Investitionszurückhaltung sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand.

Insbesondere der mit dem Gesetz verbundene administrative Mehraufwand bereitet vielen Eigentümern und Immobilienverwaltungen erhebliche Probleme. Die Anforderungen an Dokumentationspflichten und rechtliche Prüfung steigen stetig, vor allem bei Neuvertragsabschlüssen, Indexmieten oder möbliertem Wohnraum. Diese Belastungen schwächen die unternehmerische Handlungsfähigkeit und führen dazu, dass dringend notwendige Investitionen in bezahlbaren Wohnraum und neues Wohnungseigentum unterbleiben.

Die grundsätzliche Forderung der Branche bleibt: Statt weiterhin an Preisdeckeln festzuhalten, sollte die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung schaffen. Nur durch mehr Angebot kann langfristig bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Mit der Entscheidung zur Verlängerung wird nun eine Maßnahme fortgeführt, die in der Praxis kaum Wirkung zeigt, jedoch große wirtschaftliche Unsicherheiten mit sich bringt. “Mehr bauen und weniger bremsen muss das Credo der neuen Bundesregierung sein”, so VDIV-Geschäftsführer Kaßler abschließend.

Das gesamte Statement des VDIV Deutschland zum Thema Mietpreisbremse lesen Sie hier.

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Regierung fördert teure E-Dienstwagen

Mit neuen Steuervorteilen für E-Dienstwagen will die Bundesregierung die Elektromobilität beschleunigen. Laut Kabinettsbeschluss können künftig E-Dienstwagen bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro steuerlich begünstigt abgeschrieben werden. Damit sollen Unternehmen motiviert werden, ihre Fuhrparks schneller zu elektrifizieren.

Während die Automobilindustrie die Maßnahme begrüßt, gibt es deutliche Kritik an der Ausgestaltung. Statt breiten Bevölkerungsschichten den Umstieg zu erleichtern, profitieren primär Unternehmen. Für viele Normalverdiener bleibt E-Mobilität weiterhin kaum erschwinglich.

Gleichzeitig könnte die Maßnahme soziale Schieflagen verstärken: Künftig steigende CO₂-Kosten im Straßenverkehr belasten vor allem jene, die sich keinen Wechsel auf ein E-Auto leisten können. Experten fordern daher gezieltere Förderansätze: etwa Unterstützung für günstige E-Modelle oder Programme zur Umrüstung bestehender Fahrzeuge.

Auch die Wohnungswirtschaft sollte die Entwicklung genau verfolgen. Mit wachsendem E-Auto-Anteil steigt der Druck, Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern auszubauen. Immobilienverwalter sind zunehmend gefragt, entsprechende Lösungen vorausschauend zu planen und umzusetzen.

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