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Sneak Peek VDIV Branchenbarometer 2025

Das aktuelle VDIV-Branchenbarometer 2025 liefert erstmals einen umfassenden Einblick in geldwerte Vorteile als Instrumente zur Entgeltoptimierung und Mitarbeiterbindung in der Immobilienverwalterbranche. Die Ergebnisse unterstreichen, dass nicht-monetäre Zusatzleistungen weiterhin eine tragende Rolle spielen – nicht nur zur Entlastung der Beschäftigten, sondern auch als strategisches Element im Wettbewerb um Fachkräfte.

Mit 69,4 Prozent der Unternehmen, die 2024 kostenfreie Getränke oder Obst anbieten, bleibt dieses Angebot der häufigste geldwerte Vorteil in der Branche. Für 2025 wird ein nahezu identisches Niveau von 67,4 Prozent erwartet. Damit zeigt sich: Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung bleiben fester Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität.

Auf Platz zwei folgt die Beteiligung an Mobilitätskosten: 43,5 Prozent der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden durch Tankgutscheine oder Zuschüsse zu Tankkosten – ein Wert, der auch 2025 stabil bleibt. Angesichts weiterhin hoher Kraftstoffpreise dokumentiert dies die hohe Relevanz individueller Mobilitätsunterstützung im betrieblichen Alltag.

Ein deutliches Signal für die Reaktionsfähigkeit der Unternehmen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ist die Nutzung steuerfreier Sonderzahlungen wie Inflationsausgleichsprämien. Mit 42,6 Prozent liegt dieser Benefit fast gleichauf mit Mobilitätsleistungen. Das verdeutlicht, dass viele Unternehmen aktiv Wege suchen, um die Kaufkraft ihrer Beschäftigten zu erhalten – ohne die Lohnstruktur dauerhaft anpassen zu müssen.

Weniger verbreitet, aber mit steigender Tendenz, sind zusätzliche Absicherungsangebote wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar geben 2025 nur 3,7 Prozent der Unternehmen an, diesen Benefit einzuführen oder bereits anzubieten – gegenüber 0,9 Prozent im Vorjahr ist das jedoch ein deutlicher Zuwachs. Die Entwicklung weist auf ein wachsendes Bewusstsein für langfristige Mitarbeiterbindung und Vorsorge hin.

Der Fokus auf geldwerte Vorteile zeigt: Die Unternehmen der Immobilienverwaltung sind anpassungsfähig und zukunftsorientiert. In einem angespannten Arbeitsmarktumfeld und angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen setzen sie zunehmend auf differenzierte Benefit-Strukturen. Diese werden zu einem wichtigen Bestandteil unternehmerischer Resilienz und Personalstrategie – das zeigen die ersten Zahlen des Branchenbarometers.

Sie wollen mehr wissen? Dann machen Sie mit! Mit Ihrem ausgefüllten Fragebogen tragen Sie dazu bei, aktuelles Zahlenmaterial für die strategische Zukunftsplanung der Branche zu generieren.

Alle Teilnehmenden, die die Umfrage vollständig ausfüllen, erhalten auf Wunsch nach der Auswertung das Branchenbarometer kostenfrei.

Die vollständigen Ergebnisse des VDIV-Branchenbarometers 2025 werden voraussichtlich im August veröffentlicht. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Anlage-Desaster bei Rücklagen: Wie WEG sich vor riskanten Investments besser schützen

Die Insolvenz der Deutschen Rücklagen GmbH (DR) erschüttert die Branche: Nach Medienberichten stehen Rücklagen in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro im Feuer – eingebracht von mehreren hundert Hausverwaltungen, betroffen sind wohl mehrere Tausend Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bundesweit. Die Gelder, ursprünglich zur Finanzierung notwendiger Sanierungen und Reparaturen vorgesehen, wurden von einzelnen Verwaltern in Anleihen der DR investiert – mit fatalen Folgen.

Die DR warb damit, Rücklagen sicher, verzinst und jederzeit verfügbar anzulegen. In Werbeschreiben an Hausverwaltungen war die Rede von „Wert- und Mündelsicherheit“ sowie grundbuchbesicherten Anlagen. Die Realität sieht anders aus: Die Anleihen der DR enthielten riskante Mezzanine-Finanzierungen – eine hochspekulative Anlageform mit Totalverlustrisiko. Im offiziellen Informationsblatt war der Kapitalverlust zwar erwähnt, wurde jedoch durch marketingstarke Aussagen in den Hintergrund gedrängt. Mit der Insolvenz der DR droht nun vielen Eigentümern der Verlust jahrelanger Rücklagen.

Dieser Fall offenbart massive Versäumnisse: Laut § 9b Abs. 1 S. 3 WEG sind Rücklagen ordnungsgemäß zu verwalten – risikobehaftete Anlagen zählen ausdrücklich nicht dazu. Um Rücklagen künftig wirksam zu schützen, sollten Eigentümer und Verwaltungen auf einige zentrale Grundsätze achten:

1. Strikte Kontentrennung: WEG-Rücklagen gehören auf ein separates Konto – auf den Namen der Gemeinschaft, nicht des Verwalters. Treuhandkonten sind tabu, da sie im Insolvenzfall zur Masse des Verwalters zählen können.

2. Kontrolle und Transparenz: Eigentümer sollten regelmäßig Einblick in Kontoauszüge und Verwaltungsunterlagen verlangen. Je digitaler eine Verwaltung arbeitet, desto leichter ist die Prüfung.

3. Zweckbindung der Rücklagen: Mittel aus der Erhaltungsrücklage dürfen ausschließlich für Sanierungen oder Instandhaltungen verwendet werden – keinesfalls für Investitionen oder Prozesse.

4. Anlagerichtlinien festlegen: Für nicht unmittelbar benötigte Rücklagen können Festgeldkonten mit kurzer Bindung und hoher Sicherheit infrage kommen. Aktien, Zertifikate oder gar Mezzanine-Anlagen sind für Rücklagen ungeeignet.

5. Verfügungsgrenzen definieren: Verwalter sollten ohne Beschluss der Eigentümer nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag handeln – Ausnahmen gelten nur bei akuter Gefahr im Verzug.

Der Fall DR ist eine Mahnung: „Wenn die Rücklagen eine gewisse Höhe erreicht haben und man sie aktuell nicht benötigt, kann man darüber nachdenken, einen Teil mündelsicher – besonders risikoarm – auf ein Festgeldkonto zu legen“, sagt Sylvia Pruß, Präsidentin des VDIV Deutschland gegenüber dem Handelsblatt. Mehr als drei bis sechs Monate lang sollte man die Gelder dabei nicht festlegen. Tabu seien Aktien oder andere risikoreiche Anlageformen, warnt die Verwalterin. Auch in der Immobilienverwaltung gilt – Sicherheit vor Rendite. Wohnungseigentümer sind gut beraten, aktiv mitzuwirken.

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