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IW Köln: Digitalisierung im Unternehmen ist kein Selbstläufer

Die Digitalisierung ändert die Wirtschaft und Gesellschaft rasant. Doch die digitale Transformation bedeutet viel mehr als nur den Einsatz neuer Kommunikations- und Internettechnologien. Sie stellt bestehende Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und ist für zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine enorme Herausforderung. Ein Gutachten des IW Köln gibt einen Überblick über die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Gutachten warnt: Digitalisierung bedeutet mehr als nur den Einsatz von E-Mails. Sie umfasst die Virtualisierung von Prozessen und Produkten, die jederzeit von mehreren Akteuren genutzt werden können – auch außerhalb eines Unternehmens. Dies eröffne große Effizienzgewinne und verringere Kosten. Nicht zuletzt ermöglicht das Teilen von Daten und Wissen auch neue Formen der Kooperation und das gleichzeitige Arbeiten an Projekten. Daraus können wiederum neue Geschäftsmodelle entwickelt werden.

Digitale Lösungen in der Wirtschaft: KMU haben Nachholbedarf

Erst ein Fünftel der Unternehmen in Deutschland ist digitalisiert und die Potenziale sind noch längst nicht ausgeschöpft, so die Gutachter. Dabei sind Großunternehmen deutlich weiter als KMU. So ist es auch kaum verwunderlich, dass Unternehmen verstärkt in die Digitalisierung investieren – rund neun Prozent ihrer Umsätze werden in die digitale Transformation investiert. Die Langzeiteffekte der Digitalisierung sind allerdings auf der makroökonomischen Ebene noch nicht messbar. Mikroökonomische Studien zeigen aber, dass digitalisierte Unternehmen ein deutlich höheres Umsatz- und Beschäftigungswachstum aufweisen. Damit gehen nach Ansicht des IW Köln auch erhebliche Strukturveränderungen auf dem Arbeitsmarkt einher – vor allem zulasten von weniger qualifizierten Beschäftigten und Helfertätigkeiten.

Das Gutachten „Digital-Atlas Deutschland“ steht kostenfrei auf der » Website des IW Köln zur Verfügung.

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Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

Die umstrittene Mietpreisbremse sorgt erneut für Schlagzeilen. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte sie für unwirksam und kippte damit die entsprechende Verordnung in Hessen. Das Bundesland habe die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet, so die Frankfurter Richter. Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Landgericht München die Mietpreisbremse in Bayern für ungültig.

Geklagt hatte ein Mieter in Frankfurt, der die verlangte Miete nicht zahlen wollte, weil sie die in der Mietpreisbremse vereinbarte Zehn-Prozent-Grenze überschreite. Die Wohnung liegt in einem Gebiet, dass nach der Hessischen Mietbegrenzungsverordnung einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Das Amtsgericht gab dem Mieter Recht. Der Vermieter ging daraufhin in Revision und klagte vor dem Landgericht Frankfurt – mit Erfolg (Az: 2-11 S 183/17).

Formfehler kippt die Mietpreisbremse

Die Richter wiesen darauf hin, dass das Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse von den Bundesländern eine Begründung verlangt, wieso spezielle Wohnungsmärkte als angespannt gelten. Die Abgrenzung und Bestimmung dieser Gebiete bedarf einer sorgsamen Prüfung sowie der Erforderlichkeit und Angemessenheit, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Eigentumsschutzes gerecht zu werden. Diese Begründung müsse daher auf nachprüfbaren Tatsachen beruhen. Die hessische Landesregierung legte zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses allerdings nur einen Begründungsentwurf vor. Dieser sei nicht ausreichend.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wurde zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

Barley: Gesetzentwurf zur Verschärfung noch vor der Sommerpause

Auch im politischen Berlin wurde die Mietpreisbremse zuletzt diskutiert. Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Katharina Barley (SPD) kündigte an, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bremse vorzulegen und somit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umzusetzen. Demnach sollen Vermieter künftig gezwungen werden, die Miete des Vormieters offenzulegen.

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