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Baukindergeld: Fast 25.000 Anträge im ersten Monat

Die Nachfrage nach dem Baukindergeld ist hoch: Für die Förderung wurden bereits im ersten Monat 24.399 Anträge gestellt. Das berichtete die KfW-Bankengruppe. Damit sind von den drei Milliarden Euro, die pro Jahr zur Verfügung stehen, bereits 516 Millionen Euro abgerufen worden. Die meisten Antragsteller kommen aus Nordrhein-Westfalen.

Hier stellten 5.611 Familien einen Antrag auf die Förderung, gefolgt von Baden-Württemberg (3.197), Bayern (3.089) und Niedersachsen (3.059). Das Schlusslicht bilden die Stadtstaaten Hamburg (237) und Bremen (207). Die meisten Anträge reichten Familien mit zwei Kindern ein (10.703), 10.199 Anträge stammen von Familien mit einem Kind. Paare mit drei Kindern stellten insgesamt 2.788 Anträge.

Über das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll mehr Familien in Wohneigentum bringen. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie erhalten Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro, der Förderzeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre. Gewährt wird die Förderung für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichem Haushaltseinkommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt.

FDP fragt nach Mitnahmeeffekten und steigenden Immobilienpreisen

Die Förderung ist umstritten. So stellte u. a. die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag das Baukindergeld immer wieder in Frage. Zuletzt erkundigten sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs.: 19/4697), wie die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen der Maßnahme einschätzt – etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise. Sie plädieren in ihrer Anfrage für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, um den Erwerb von Wohneigentum gezielt zu fördern.

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Hessen verkauft landeseigene Grundstücke günstiger an Kommunen

Hessen kann landeseigene Grundstücke nun vergünstigt an Städte und Gemeinden abgeben. Eine neue Richtlinie sieht vor, dass der Grundstückspreis für jede geförderte Wohnung pauschal um 25.000 Euro sinkt.

Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren Grundstücke beim Land erwerben – sofern dort innerhalb von fünf Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein preistreibender Wettbewerb um Grundstücke soll durch die neue Regelung ausgeschlossen werden. Außerdem verringert sich der Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Grundstücke können so um bis zu 50 Prozent unter dem gutachterlich festgestellten Wert erworben werden. Die Bedingung: Es müssen mindestens acht Mietwohnungen entstehen, und der Anteil an geförderten Wohnungen muss bei mindestens 30 Prozent liegen. Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben. Die Auflagen müssen allerdings weiterhin erfüllt werden.

Bereits im vergangenen Jahr startete Hessen eine große Wohnbau-Offensive und reformierte u. a. die landeseigene Bauordnung (der » DDIV berichtete…). Mit der neuen Richtlinie nutze man nun „gezielt die finanziellen Spielräume”, die durch eine umsichtige Haushaltsführung entstanden seien, so der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

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