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Elektromobilität und Barrierefreiheit erneut im Bundesrat

Am vergangenen Freitag wurde ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Sachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität wurde bereits im vergangenen Jahr beraten und steht nun erneut auf der Tagesordnung

Erleichterung für barrierereduzierende Umbauten und Elektromobilität

Der Gesetzantrag der Länder Bayern, Sachsen und Hessen sieht eine Vereinfachung barrierereduzierender Umbauten vor. Diese Modernisierungen können in Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit genehmigt werden, wenn dadurch die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Wird die Eigenart der Wohnanlage nicht verändert, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich sein. Gleiches gilt im Bereich der Elektromobilität. Demnach soll die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich möglich sein.

Der DDIV äußerte sich bereits bei der erstmaligen Veröffentlichung zum Gesetzantrag und sieht durchaus umfassenden Änderungsbedarf in den betreffenden Themenfeldern. Eine Änderung der Regelungen sollte jedoch in eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes eingebettet werden, der eine umfassende Analyse der bestehenden Schwachstellen des Gesetzes vorangeht. Der DDIV etablierte hierzu bereits vor zwei Jahren ein Experten-Team aus namhaften Juristen und Praktikern. Im Rahmen der DDIV-Denk-Werkstatt wurden Schwachstellen des Gesetzes diskutiert und mögliche Lösungsansätze erörtert.

Darüber hinaus plädiert der DDIV für ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur ist oftmals kostenintensiv und technisch aufwändig – und wird daher von vielen Eigentümern gescheut. Ein staatliches Anreiz-oder Sofortprogramm baut finanzielle Hürden ab.

Prinzip der sachlichen Diskontinuität

Das erneute Befassen des Bundesrats mit dem Antrag geht auf das Prinzip der sachlichen Diskontinuität zurück. Ebenso wie die personelle Diskontinuität, nach der die Legitimation der Abgeordneten durch das Volk nur für eine Legislaturperiode gilt und demnach der neu gewählte Bundestag nicht an seine Vorgänger gebunden ist, verfallen bei der sachlichen Diskontinuität alle Gesetzentwürfe, wenn sie bis Ende der Legislaturperiode nicht abgearbeitet wurden. Das Prinzip ist zwar nicht direkt im Grundgesetz verankert, ergibt sich jedoch aus § 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages („Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt.”).

Im vorliegenden Fall wurde der Bundesratsantrag der Bundesregierung bereits zur Stellungnahme vorgelegt, allerdings nicht dem Bundestag zur Beschlussfassung. Aus diesem Grund fiel der Gesetzentwurf zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer und bedarf einer erneuten Beratung im Bundesrat mit anschließender Zuleitung an die Bundesregierung.

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Rückblick: 8. Bremer Verwalterforum mit Teilnehmerrekord

Von wegen Novemberblues: das 8. Bremer Verwalterforum verzeichnete einen Teilnehmerrekord. Mehr als 150  Immobilienverwalter aus Norddeutschland nutzten das erfolgreiche Format und informierten sich aus erster Hand über die aktuelle WEG- und Mietrechtsprechung des BGH. Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt überzeugten dabei nicht nur mit Fachwissen, sondern auch mit ihrer spritzig-charmanten Vortragsweise.

Begleitende Fachmesse setzte neue Impulse für die Netzwerkarbeit  

Bereits vor dem ersten Vortrag konnten die Teilnehmer mit einem Rundgang über die begleitende Fachausstellung in den Tag starten. Die großzügigen und transparenten Räumlichkeiten des Maritim Hotels bildeten einen idealen Rahmen für die Fachmesse. 15 Dienstleister und Unternehmen, mehr als in den vergangenen Jahren, informierten über neue Produkte und Dienstleistungen. Auch die Pausen boten ausreichend Gelegenheiten, um den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen.

Gelungener Mix: vielfältige Fach- und Praxisvorträge

Den fachlichen Reigen eröffnete anschließend Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, die die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht unter die Lupe nahm. Daran knüpfte auch der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt an. Er griff den Faden auf und referierte über aktuelle Urteile des BGH zum WEG-Recht.

Nach der Mittagspause schlug die Stunde der Praxisvorträge. Im Fokus standen dabei u.a. Neuerungen der KfW-Förderung als auch aktuelle Fragen der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft. Die 20-minütigen Vorträge informierten auf den Punkt und überzeugten mit zahlreichen praxisrelevanten Tipps.

Kompetentes Team: Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt

Krönender Abschluss des Forums war der gemeinsame Vortrag von Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt, die gemeinsam über Barrierefreiheit und Modernisierung in der vermieteten Eigentumswohnung aufklärten und dabei auch die Rolle des Verwalters beleuchteten. Die frische und charmante Vortragsweise des Duos, unterfüttert mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis und kleinen Anekdoten, stieß bei den Teilnehmern auf besonders große Zustimmung – nicht zuletzt, weil sich die Vortragenden immer wieder gegenseitig „den Ball zuspielten“ und auch die Zuhörer einbezogen.

Zufriedene Teilnehmer und Aussteller: das 8. Bremer Verwalterforum war der ideale Abschluss des Weiterbildungsjahres in Niedersachsen und Bremen. Bereits am 15. Februar lädt der VDIV Niedersachsen/Bremen gemeinsam mit dem DDIV zum 3. WEG-Verwalterforum nach Hannover. Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen in Kürze unter » www.ddiv.de/seminare zur Verfügung.   

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