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Erster Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz stärkt Photovoltaik und Quartiersansatz

Nachdem im Jahr 2017 der erste Versuch EnEV, EnEG und das EEWärmeG in einem Gebäudeenergiegesetz zusammenzufassen gescheitert war, liegt nun ein neuer Gesetzentwurf vor. Verabschiedet wird das Gesetz allerdings später als ursprünglich geplant.

Keine Verschärfung der energetischen Anforderungen

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung, des Energieeinspargesetz sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zusammenfassen und vereinfachen. Zentraler Punkt des Entwurfs ist dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit und damit auch ein Verzicht auf verschärfte energetische Anforderungen im Vergleich zum aktuellen EnEV-Niveau. Für eine Beibehaltung des aktuell gültigen  Energiestandards hatte sich der DDIV schon 2017 im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland ausgesprochen.

Gebäudenah erzeugte erneuerbare Energie wird anrechenbar

Zur Erfüllung der energetischen Vorgaben wird es zukünftig auch möglich sein, gebäudenah erzeugte Energie aus Solaranlagen stärker zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Biomethan, das entweder eingespeist oder in einer hocheffizienten KWK-Anlage in Wärme und Strom umgewandelt werden kann. Zudem soll zukünftig quartiersbezogen bilanziert werden können. Diese Regelung soll es ermöglichen, dass in einem Quartier nicht mehr jedes einzelne Gebäude dem aktuellen Energiestandard entsprechen muss, sondern die Anforderungen auch durch mehrere Gebäude im Verbund erfüllt werden können. Darüber hinaus soll eine sogenannte Innovationsklausel dafür sorgen, dass die energetischen Anforderungen bei Neubau oder Sanierung auch anhand der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums erfüllt werden können – und nicht wie üblich nur durch Primärenergiefaktoren.

Zeitplan nicht zu halten

Entgegen des ursprünglichen Plans wird das Gesetz erst im kommenden Jahr verabschiedet. Die Bundesregierung muss allerdings gemäß EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie den Niedrigstenergiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude bis zum 1. Januar 2019 definieren. Dies soll durch eine rückwirkend geltende Regelung erreicht werden.

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Länderfinanzminister beschließen Maßnahmen gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer

Bei der Reform der Grunderwerbsteuer haben sich die Finanzminister der Länder auf Vorschläge geeinigt, mit denen die Hürden für Share-Deals bei Immobilienverkäufen erhöht werden. Mit drei Maßnahmen wollen sie erreichen, dass viele Konzerne künftig auf Share-Deal-Konstruktionen verzichten werden.

Unternehmen können die Grunderwerbsteuer umgehen, wenn sie die Immobilie nicht direkt, sondern lediglich Anteile an einer Objektgesellschaft erwerben, in die die Immobilie eingebracht wurde. Wenn Erwerber bei einer solchen Konstruktion weniger als 95 Prozent der Anteile erwarben, sind sie bislang nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Die übrigen Anteile bleiben beim Verkäufer oder werden von einem Co-Investor übernommen. Für Personengesellschaften gilt zudem bislang, dass der Mehrheitsgesellschafter nach Ablauf einer Haltefrist von fünf Jahren die restlichen Anteile vom Verkäufer hinzukaufen kann. Auch wenn das Objekt dann vollständig in seinem Besitz ist, muss er lediglich Grunderwerbsteuer für die zuletzt erworbenen 5,1 Prozent zahlen.

Künftig sollen Eigentümer „in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben“ und einen Anteil von mehr als einem Zehntel halten müssen. Somit könnte eine Objektgesellschaft nicht mehr vollständig durch einen Investor und seinen Co-Investor erworben werden. Zudem muss bereits dann Grunderwerbsteuer gezahlt werden, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Objektgesellschaft erworben werden statt bisher 95 Prozent.

Außerdem soll die Haltefrist künftig zehn statt derzeit fünf Jahre betragen, nach der die Minderheitsanteile übertragen werden dürfen. Hierdurch sind die Gesellschaften innerhalb der Frist an die getroffenen Dispositionen gebunden und damit in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, heißt es aus dem hessischen Finanzministerium. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer schätzt den Steuerausfall durch Share Deals bundesweit auf bis zu eine Milliarde Euro im Jahr. Das Bundesfinanzministerium soll die heute beschlossenen Gesetzestexte nun in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbringen.

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