Länderfinanzminister beschließen Maßnahmen gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer

Bei der Reform der Grunderwerbsteuer haben sich die Finanzminister der Länder auf Vorschläge geeinigt, mit denen die Hürden für Share-Deals bei Immobilienverkäufen erhöht werden. Mit drei Maßnahmen wollen sie erreichen, dass viele Konzerne künftig auf Share-Deal-Konstruktionen verzichten werden.

Unternehmen können die Grunderwerbsteuer umgehen, wenn sie die Immobilie nicht direkt, sondern lediglich Anteile an einer Objektgesellschaft erwerben, in die die Immobilie eingebracht wurde. Wenn Erwerber bei einer solchen Konstruktion weniger als 95 Prozent der Anteile erwarben, sind sie bislang nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Die übrigen Anteile bleiben beim Verkäufer oder werden von einem Co-Investor übernommen. Für Personengesellschaften gilt zudem bislang, dass der Mehrheitsgesellschafter nach Ablauf einer Haltefrist von fünf Jahren die restlichen Anteile vom Verkäufer hinzukaufen kann. Auch wenn das Objekt dann vollständig in seinem Besitz ist, muss er lediglich Grunderwerbsteuer für die zuletzt erworbenen 5,1 Prozent zahlen.

Künftig sollen Eigentümer „in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben“ und einen Anteil von mehr als einem Zehntel halten müssen. Somit könnte eine Objektgesellschaft nicht mehr vollständig durch einen Investor und seinen Co-Investor erworben werden. Zudem muss bereits dann Grunderwerbsteuer gezahlt werden, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Objektgesellschaft erworben werden statt bisher 95 Prozent.

Außerdem soll die Haltefrist künftig zehn statt derzeit fünf Jahre betragen, nach der die Minderheitsanteile übertragen werden dürfen. Hierdurch sind die Gesellschaften innerhalb der Frist an die getroffenen Dispositionen gebunden und damit in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, heißt es aus dem hessischen Finanzministerium. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer schätzt den Steuerausfall durch Share Deals bundesweit auf bis zu eine Milliarde Euro im Jahr. Das Bundesfinanzministerium soll die heute beschlossenen Gesetzestexte nun in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbringen.

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