Archiv für die Kategorie News

Justizministerium veröffentlicht Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat Anfang Juni den Referentenentwurf zu den geplanten Mietrechtsänderungen vorgelegt. Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat im Entwurf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags weitgehend umgesetzt, geht aber auch darüber hinaus.

Neben einer Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete gegenüber zukünftigen Mietern ist eine Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent sowie eine Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren vorgesehen. Durch ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung sollen zukünftig bei Umbaukosten von höchsten 10.000 Euro automatisch 30 Prozent für den Erhaltungsaufwand abgezogen werden. Darüber hinaus soll das gezielte „Herausmodernisieren“ von Vermietern künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Nicht im Koalitionsvertrag, dafür im Gesetzentwurf, ist eine Neuregelung zur Neuberechnung der Wohnfläche. Größte Änderung ist hierbei, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten künftig stets zu einem Viertel angerechnet werden sollen. Dies hätte allerdings zur Folge, dass bei vielen bestehenden und auch neuen Mietverträgen eine Neuvermessung der Wohnfläche anstehen würde – mit allen juristischen, technischen und bürokratischen Konsequenzen.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Es ist damit zu rechnen, dass sich bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Bundestag noch umfangreiche Änderungen ergeben.

Der Gesetzentwurf steht » hier zum Download bereit.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

DDIV beantwortet Fragen zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: neue Broschüre erhältlich

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren vor und tritt am 1. August 2018 in Kraft. Doch was umfasst die Weiterbildungs- und Versicherungspflicht? Welche Formen der Weiterbildung und welche Inhalte werden anerkannt und wie weisen Unternehmen absolvierte Zeitstunden nach? Der DDIV hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einer Handreichung zusammengestellt.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die praktischen Änderungen und beantwortet Fragen zum Umgang mit der Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht. So zum Beispiel, wer bei einer GmbH die gewerberechtliche Erlaubnis beantragen muss oder für wen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht gelten. So bestehen in diesen Fällen Ausnahmen für Gewerbetreibende oder Objektbetreuer, die bereits einen Abschluss als Immobilienkaufmann/frau oder Immobilienfachwirt/in haben oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Für Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses. Die Seminare, die bereits tätige Wohnimmobilienverwalter/innen während des Erwerbs der genannten Abschlüsse absolvieren, können dabei als Weiterbildungen angerechnet werden.

Die Broschüre ist als pdf-Dokument für Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände im DDIV-Intranet, bei den Landesverbänden oder direkt beim DDIV beziehbar.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter als die Standesvertretung hauptberuflicher und professioneller Immobilienverwaltungen hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und wird sich auch künftig für eine weitere Qualifizierung einsetzen. Das vorliegende Gesetz und seine Verordnung bilden dabei nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur verbesserten Qualifizierung unserer Branche ab.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular