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Verbände fordern steuerliche Erleichterung für energetische Sanierung

Über 40 Verbände -– darunter auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter– – haben mit einem zweiten offenen Brief die Einführung der in Aussicht gestellten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung angemahnt. Bundesbauminister Horst Seehofer hat zwar das Vorhaben ins Klimakabinett eingebracht (» der DDIV berichtete), eine Entscheidung steht aber aus. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 ist die Steuerförderung bislang nicht vorgesehen.

Die politisch Verantwortlichen diskutieren seit Jahren über finanzielle Anreize zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Bestandsbauten. Eine solche Förderung ist deshalb wichtig, weil es – mit Blick auf die Klimaziele – gerade im Gebäudesektor erhebliche Energieeinsparpotenziale gibt. Der erste offene Brief mit der Forderung der Umsetzung einer entsprechenden steuerlichen Fördermöglichkeit war Anfang April an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die fachlich zuständigen Bundesminister adressiert (» der DDIV berichtete). Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Ende April in einem gemeinsamen Schreiben die verantwortlichen Bundesminister dazu aufgerufen, die steuerliche Förderung schnell anzugehen. Damit haben sich zwei Schwergewichte in der politischen Landschaft hinter das Projekt gestellt.

Da für den Bundeshaushalt 2020 bislang keine Instrumente der Steuererleichterung vorgesehen sind, haben sich die unterzeichnenden Verbände noch einmal mit Nachdruck an die Politik gewandt und ihren zweiten offenen Brief an alle 16 Bundesländer gerichtet. Die offizielle Übergabe des Schreibens fand am 25. Juni 2019 in Bremerhaven am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz statt. Verbandvertreter übergaben den Brief dabei an den nordrhein-westfälischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Andreas Pinkwart und den Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiem, Roland Weigert.

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Endlich Einigung bei der Grundsteuer

Die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU haben sich nach monatelangem Hin und Her endlich auf eine Reform der Grundsteuer einigen können. Größter Streitpunkt war dabei die Forderung nach einer Öffnungsklausel für die Bundesländer. Diese soll kommen; dafür muss aber das Grundgesetz geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform soll bis Jahresende abschließend beraten werden.

Strittig war auch die Grundsatzentscheidung, ob ein wertebasiertes Modell für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt wird, wie es Bundesfinanzminister Olaf Scholz und SPD-geführte Bundesländer wollen, oder ein Flächenmodell, wie es unter anderem von Bayern und Hamburg favorisiert wird. Nun habe die Koalition Einigkeit in allen substanziellen Fragen für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer erzielt. So soll eine bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage geschaffen werden, in die unter anderem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete einfließen sollen. Außerdem ist eine Öffnungsklausel für die Bundesländer vorgesehen. Dafür soll und muss Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz (GG) ergänzt werden, um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen einzuräumen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, sieht darin ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung. Mit diesem Weg könne bezahlbarer Wohnraum gesichert und unnötige Bürokratie verhindert werden, denn mit der Öffnung für eigene Ländergesetze würden passgenaue Lösungen ermöglicht. Widerstand kommt hingegen aus den Reihen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. So sagt der kommunalpolitische Sprecher, Bernhard Daldrup, dass die Öffnungsklausel zu mehr Bürokratie führe, das Recht zersplittere, die Wirtschaft belaste und nicht gerecht sei.

Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass das Gesetz bis Jahresende steht und die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Bis dahin wird es sicherlich noch einige kontroverse inhaltliche Debatten und Diskussionen im Bundestag geben. Das betrifft auch weiterhin die Frage nach der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, für deren Abschaffung sich die SPD einsetzt (» der DDIV berichtete).

Einführung der Grundsteuer C

In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16641) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt die Bundesregierung mit, dass über die Einführung und Ausgestaltung der sogenannten Grundsteuer C für baureife Grundstücke (» der DDIV berichtete) im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt zu entscheiden sei. Da der Abstimmungsprozess andauere, könne die Bundesregierung hierzu noch nicht Stellung nehmen, heißt es in der Antwort.

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