Archiv für die Kategorie News

BMJV will bei Mietpreisbremse formale Erleichterungen für die Länder

Wie » der DDIV berichtete, liegt seit Ende Mai ein Referentenentwurf zur Mietrechtsänderung aus dem Bundesjustizministerium (BMJV) vor. Neben einer Verschärfung der Mietpreisbremse enthält der Entwurf deutliche Vereinfachungen für die dafür notwendigen Rechtsverordnungen, die durch die Bundesländer erlassen werden müssen. Weil mittlerweile sechs von 13 Landesverordnungen zur Mietpreisbremse vor Gericht scheiterten, soll nach Vorstellung von Bundesministerin Katarina Barley künftig die ausführliche Begründung entfallen.

Die Evaluierung der Mietpreisbremse und die sechs vor Gericht gescheiterten Landesverordnungen haben gezeigt, dass es in der Regel mangelhafte Begründungen zur Mietpreisbremse sind, die die Verordnungen der Bundesländer zu Fall bringen. Zuletzt hat im März das Landgericht Stuttgart die Mietpreisbremse für Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. Laut Medienberichten will das BMJV deshalb mit dem vorliegenden Entwurf eines „Gesetzes zur Zusammenführung und Verbesserung der Vorschriften über die zulässige Miethöhe bei Wohnraummangel“ die Hürden zur Einführung der Mietpreisbremse für die Bundesländer deutlich herabsetzen. So soll statt einer detaillierten nur noch eine allgemeine Begründung zur Einführung oder Verlängerungen einer Mietpreisbremse notwendig werden. Außerdem soll nach Vorstellung von Bundesministerin Barley die Nachweispflicht entfallen, wie die Länder den Wohnungsmangel bekämpfen wollen.

Dafür sollen Teile von § 556 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden. Dieser Paragraph ermächtigt die Landesregierungen zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, für die die Mietpreisbremse gelten soll. Die zu streichende Passage betrifft die Begründung zur dafür notwendigen Rechtsverordnung. Im BGB heißt es bislang: „Eine Rechtsverordnung […] muss begründet werden. Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. Ferner muss sich aus der Begründung ergeben, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem […] durch die Rechtsverordnung jeweils bestimmten Gebiet und Zeitraum ergreifen wird, um Abhilfe zu schaffen.“

Sollte sich das BMJV durchsetzen und die oben genannten Inhalte aus § 556 d BGB tatsächlich entfernen, hätte dies zur Folge, dass es zukünftig ausreicht, wenn die Bundesländer allgemeine Gründe wie steigende Mieten oder starken Wohnungsmangel für die Rechtsverordnung anführen. Des Weiteren müssten die Länder keine Gegenmaßnahmen mehr angeben, die sie zur Entspannung des Wohnungsmarktes ergreifen werden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

2. Verwalterforum Spreewald – Weiterbilden in idyllischer Kulisse

Auch in diesem Jahr hat der DDIV Immobilienverwalter aus der Hauptstadtregion zum Verwalterforum in den Spreewald eingeladen. Mehr als 100 Teilnehmer waren am 6. Juni 2019 im exklusiven Bleiche Resort & Spa dabei. Neben Vorträgen über aktuelle Entwicklungen in der Miet- und WEG-Verwaltung fand im lichtdurchfluteten Gewächshaus des Marstalls auch die Fachausstellung mit Partnern des DDIV statt.

Nach der Begrüßung durch die Vorstandsvorsitzende des VDIV Berlin/Brandenburg, Sylvia Pruß, ging es mit den inspirierenden und praxisnahen Vorträgen los. Den Anfang machte DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler mit einem Einblick in die Ergebnisse der Digitalisierungsumfrage der Immobilienverwalterbranche 2018. In seinem Vortrag beleuchtete er die Risiken und Chancen digitaler Lösungen im Verwalteralltag und thematisierte die Relevanz der Schnittstellen zwischen dem ERP-System und externen Programmen, welche heutzutage die größten Hemmnisse darstellen. Kleine Schritte, große Wirkung – in diesem Sinne informierte Ralf Michels nachfolgend über die kleinen Änderungen im Alltag, vom digitalisierten Posteingang bis hin zum Controlling verschiedener Prozesse, welche zu einem digitalen Verwalter-Büro beitragen. Darüber hinaus standen neben der Vergütungsstruktur des Verwaltervertrags sowie der Gestaltung des Mietvertrags, auch Haftungsfragen von Immobilienverwaltungsunternehmen auf der Agenda. Inmitten des sommerlichen Spreewalds lieferte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ott abschließend praxisnahe Ansätze über die Beschlussfassung rund um Sanierung sowie Haftungsrisiken.

Aufgrund des kühlen Regenschauers am Abend, wurde das Barbecue kurzerhand nach drinnen verlegt, was die Stimmung jedoch nicht trübte. In freundlich-harmonischer Atmosphäre ließen die Teilnehmer den informativen Tag mit einem erstklassigen Abendessen im Restaurant des Bleiche Resort & Spas ausklingen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular