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OECD schlägt höhere Immobiliensteuern für Deutschland vor

Deutschland soll die Abgabenbelastung zugunsten von Geringverdienern und zulasten von Immobilienbesitzern umverteilen. Dies schlägt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem Reformpapier zur Förderung des Wirtschaftswachstums „Going for Growth 2019“ vor. So empfiehlt der Report die Einführung einer generellen Steuer auf Verkaufsgewinne bei Wohneigentum. 

Im Gegenzug sollten die Sozialabgaben insbesondere für Niedriglohnbezieher gesenkt werden. Auch Mehrwertsteuervergünstigungen für Hotelübernachtungen sollten gestrichen werden, während der Report eine erhöhte Besteuerung von Kapitaleinkünften empfiehlt. So könne die abgesenkte Steuerlast für Geringverdiener gegenfinanziert werden. Die OECD setzt damit ihre Tradition fort, für höhere Immobiliensteuern in Deutschland zu plädieren. Sie kritisiert bereits seit geraumer Zeit das hierzulande geringe Grundsteuerniveau.

Derzeit prüft die OECD, ob von Hausverwaltern geführte Treuhandkonten weiterhin als so genannte „Low-risk excluded accounts“ geführt werden und somit auch künftig nicht den Meldepflichten nach dem Common Reporting Standard unterliegen. Nach erster Prüfung der OECD zeichnet sich ab, dass diese Konten die Voraussetzungen aus Sicht der OECD nicht zu erfüllen scheinen. Auf Bitte des Bundesministeriums für Finanzen hat der DDIV dargelegt, warum bei diesen Konto kein Risiko für Steuerhinterziehungen besteht und daher auch weiterhin von der Regelung ausgenommen werden können. Den vollständigen Artikel finden Sie in der Ausgabe 5/2019 unseres Magazins DDIVaktuell.

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Neue Mietpreisbremse für Bayern

In Bayern gilt für Mietverhältnisse, die ab dem 7. August abgeschlossen werden, die neue und ausgeweitete Mietpreisbremse. In der Neufassung sind 162 bayerische Städte und Gemeinden enthalten, 25 mehr als in der bisherigen Verordnung. Die Liste beinhaltet nun auch 62 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt bisher nicht als angespannt galt, 37 Gemeinden sind herausgefallen. 

In Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf darf die Miete bei Neuverträgen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Zudem gilt in den „Listenstädten“ die abgesenkte Kappungsgrenze. Sie legt fest, dass Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen dürfen und gilt auch für möblierte Wohnungen. Zuvor lag sie bei 20 Prozent.

Zudem gilt durch die Mieterschutzverordnung eine verlängerte Kündigungssperrfrist, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Künftig können Erwerber den Mietern erst nach Ablauf von zehn Jahren statt bislang nach drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.

Ende 2017 hatte das Landgericht München festgestellt, dass die Verordnung ungültig sei. Sie lege nicht eindeutig fest, für welche Gemeinden sie gilt (» der DDIV berichtete). Um die angespannten Wohnungsmärkte im Land eindeutig zu identifizieren, gab die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag, das die Voraussetzungen in den bayerischen Gemeinden prüfen sollte (» der DDIV berichtete).

» Beim Bayerischen Justizministerium finden Sie die vollständige Liste der 162 bayerischen Städte und Gemeinden.

Für die bayerische Landeshauptstadt will die Münchner SPD zudem die Milieuschutzgebiete ausweiten. Bisher gibt es in München 23 entspreche Gebiete, in denen rund 160.000 Wohnungen liegen – knapp jede fünfte Wohnung. Laut Baureferat könnten Instrumente aus der Erhaltungssatzung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Hierzu zählen der Vorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein flächendeckendes Vorkaufsrecht für die Stadt. Allerdings müsste hierfür der Bund den Ländern die entsprechenden Regelungskompetenzen übertragen. Nach Willen der Münchner SPD soll die bestehende Erhaltungssatzung zudem erweitert werden, um in mehr Stadtgebieten angewandt werden zu können. Schließlich fänden Verdrängungstendenzen inzwischen in weiteren Vierteln und begünstigt durch mehr Faktoren statt.

Für die über 60.000 Wohnungen der kommunalen Unternehmen Gewofag und GWG wird es darüber hinaus bis Juli 2024 keine Mieterhöhungen geben. Das hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats kürzlich beschlossen. Auf durchschnittlich 7,92 Euro/m² bei frei finanziertem und auf 6,45 Euro/m² bei öffentlich gefördertem Wohnraum werden die Mieten eigefroren – die Durchschnittsmiete im Münchner Mietspiegel liegt bei 11,69 Euro/m². Begrenzt wurde auch die Modernisierungsumlage. Sie beträgt maximal 2 Euro/m² und darf nur erhoben werden, bis die Investitionen des Vermieters abgegolten sind.

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