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Sozialer Wohnungsbau: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag machte am 20. Februar den Weg für Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung des Bundes an die Länder frei. Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht in gleicher Höhe aufstocken müssen.

Mit der nun beschlossenen Grundgesetzänderung sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass der Bund auch über das Jahr 2019 hinaus Gelder für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen kann. Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz, das den Bundesländern aber deutlich zu weit ging. Für Unmut sorgte insbesondere die Verpflichtung, Bundesmittel in mindestens gleicher Höhe mit landeseigenen Geldern zu ergänzen. Dieser Passus war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt. Damit sollte vermieden werden, dass die Länder eigene Mittel durch die Förderung des Bundes ersetzen.

Künftig müssen die Länder die vom Bund zur Verfügung gestellten Zuschüsse nicht mehr „in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel” ergänzen. Stattdessen heißt es: „Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt.” Das entlässt die Bundesländer zwar nicht aus einer finanziellen Pflicht, wenn sie Gelder für den sozialen Wohnungsbau erhalten möchten, allerdings bleibt ihnen überlassen, wie viel sie aus eigenen Haushalten beisteuern.

Bund behält sich Kontrollrechte vor

Bisher erhielten die Länder aus Berlin keine Vorgaben zur Verwendung und Kofinanzierung der Bundesmittel. Das ändert sich mit der geplanten Grundgesetzänderung. Demnach kann die Bundesregierung zur „Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung (…) Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen.”

Der Kompromissvorschlag wurde bereits am 21. Februar vom Bundestag angenommen. Die Länderkammer entscheidet am 15. März.

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Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wird nicht verlängert

Die Jamaika-Koalition in Kiel will die Mietpreisbremse im November 2020 auslaufen lassen. Stattdessen setzt die Landesregierung auf andere Instrumente und mehr Anreize für den Neubau, um den steigenden Mieten wirkungsvoll zu begegnen. Bereits Ende 2019 läuft die Absenkung der Kappungsgrenze aus.

Weder die Mietpreisbremse noch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen hätten die erwartete dämpfende Wirkung in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten erzielt, sagte Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, der dpa. Bereits im Koalitionsvertrag von 2017 vereinbarten die Partner, Mietpreisbremse und Kappungsgrenze durch andere Maßnahmen zu ersetzen. So soll unter anderem der Neubau durch eine Vereinfachung des Bauordnungsrechts und eine Neuauflage von Förderprogrammen angekurbelt werden. Außerdem plant die schwarz-grün-gelbe Koalition eine Bundesratsinitiative zum Wirtschaftsstrafgesetz, um überhöhte Mietpreise wirkungsvoller ahnden zu können.

Derzeit gilt die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein in 12 Kommunen, darunter unter anderem in der Landeshauptstadt Kiel sowie auf der Nordseeinsel Sylt. Die Kappungsgrenze wurde in 15 Kommunen des Landes von 20 auf 15 Prozent herabgesetzt.

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