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Regelung zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf kommt später

Eigentlich sollte im Bundestag am 13. Februar das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet werden. Nun steht die abschließende Beratung für Anfang März auf der Agenda. Nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte das Gesetz in der zweiten Oktoberhälfte 2020 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen.

Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist, etwa bei einem Suchauftrag, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenverteilung von 50 zu 50 erwirken. Für den Fall, dass ein Makler von beiden Parteien beauftragt wird, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen dürfen.

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WEG-Verwalterforum in Hannover mit neuem Teilnehmerrekord

Es wurde voll im H4 Hotel Hannover Messe am 20. Februar: Rund 200 Teilnehmer (neuer Teilnehmerrekord!) nutzten das traditionelle Verwalterforum in der niedersächsischen Landeshauptstadt, um sich über aktuelle Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht zu informieren und neue Branchentrends kennenzulernen. Dabei ließ das umfangreiche Fachprogramm auch ausreichend Raum für persönliche Gespräche mit Kollegen und Dienstleistern.

Bei einer Tasse Kaffee in der Fachausstellung starteten die Teilnehmer in den Tag – mehr als zwanzig wohnungswirtschaftliche Unternehmen präsentierten sich vor Ort. Begrüßt wurden die Immobilienverwalter vom neuen Vorstand des VDIV Niedersachsen, der über aktuelle Verbandsthemen informierte.

Den inhaltlichen Auftakt machte anschließend Dr. Matthias Löffler, Richter am Amtsgericht Hannover. Er diskutierte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnungseigentumsrecht und welche Auswirkungen die Urteile auf die Verwaltertätigkeit haben. Er reichte den „Staffelstab“ an Katharina Gündel, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Berlin, weiter. Sie hielt  in ihren Vorträgen praktische Hinweise zum Verwalterwechsel sowie zum Datenschutz und der vieldiskutierten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereit. Den Nachmittag gestaltete Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein. Er erläuterte anschaulich, wie weit die Haftung des Verwalters für Beschlussmängel reicht und was Verwalter bei Instandsetzung, Modernisierung und baulichen Veränderungen am Gebäude beachten sollten. Den Abschluss des informativen Tages setzte  Helge Schulz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Hannover. Anhand aktueller Urteile informierte er über E-Mobilität und Ladestationen in Mehrfamilienhäusern – ein Vortrag, der auch die Ausführungen von Prof. Dr. Häublein bestmöglich ergänzte. 

Fachausstellung mit (ganz besonderem) Mehrwert

Abgerundet wurde die Veranstaltung von der begleitenden Fachausstellung, die zum Netzwerken einlud und Raum für Gespräche über aktuelle Branchentrends bot. Für Unterhaltung in den Pausen sorgte zudem „Putzfrau Rosa“, die mit dem Staubwedel und dem einen oder anderen flotten Spruch schwungvoll durch die Gänge wirbelte oder auch mal den Tagungsraum „entstaubte“.

Praxisnah, aktuell und informativ: Das WEG-Verwalterforum in Hannover war ein rundum gelungener Auftakt in das Weiterbildungsjahr in Niedersachsen. Am 1. Oktober 2020 laden der VDIV Niedersachsen und der VDIV Deutschland zum Miet-Verwalterforum nach Hannover. Und am 4. November 2020 stehen beim 11. Verwalterforum Bremen dann sowohl wohnungseigentums- als auch mietrechtliche Themen auf der Agenda.

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