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Bundeskabinett beschließt besseren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollen durch Abmahnung schnell und kostengünstig Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Es mehren sich allerdings Anzeichen, dass die Abmahnpraxis missbraucht wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorrangig darum geht, Gebühren und Vertragsstrafen zu erreichen. Um Unternehmen zukünftig deutlich besser vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf den Weg gebracht.

Laut Bundesjustizministerium enthalte der Gesetzentwurf eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. So sieht der Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, eine Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Wichtige Neuerung: Vereine oder Unternehmen sollen zukünftig nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, weil beispielsweise Angaben im Impressum der Internetpräsenz unvollständig sind.

Wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, ausführt, habe sie sich gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Vereine gewünscht. Dies sei auch nach monatelangen Verhandlungen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley nicht möglich gewesen. In den weiteren Beratungen würden CDU/CSU intensiv prüfen, ob höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände gestellt werden könnten, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen. Ziel müsse es sein, den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen.

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Berliner Mieterverein will höhere Hürden bei Eigenbedarfskündigung

Der Berliner Mieterverein fordert von der Bundesregierung, bei der für dieses Jahr angekündigten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken. Wer älter als 70 Jahre, schwer erkrankt oder mehr als 20 Jahre Mieter einer Wohnung ist, soll nach Vorstellung des Mietervereins nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.

Laut Berliner Mieterverein seien immer mehr Bewohner der Hauptstadt von Eigenbedarfskündigungen betroffen. Einer der Gründe für die seit Jahren steigende Tendenz liege in der zunehmenden Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sei nach Ansicht des Mietervereins häufig die Folge einer Wohnungsprivatisierung.

In der Bundeshauptstadt sind in den Jahren 2008 bis 2017 rund 96.000 Wohnungen privatisiert worden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung hervor (» BT-Drs. 19/10044). Angesichts dieser Zahl und der Tendenz, dass die Umwandlungen in den zurückliegenden Jahren wieder zunehmen, fordert der Berliner Mieterverein mehr Schutz für Mieter vor Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Rechtsprechung habe die Möglichkeiten, Eigenbedarf geltend zu machen, erweitert. Grund genug für den Mieterverein, Korrekturen am Mietrecht zu fordern, mit denen das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf auf Eigentümer, deren Partner und Kinder begrenzt wird. Außerdem wolle man besondere Härtefallgründe für hohes Alter der Mieter und eine lange Mietdauer in § 574 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert haben.

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