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Wohnungsbedarf bleibt hoch – Bau- und Immobilienbranche fordert 23 Mrd. Euro für bezahlbare Neubauten

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt bleibt hoch: Wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mitteilt, werden bis 2030 jährlich rund 320.000 neue Wohnungen benötigt. Grund ist weniger ein Bevölkerungsanstieg – die Einwohnerzahl bleibt mit rund 83,6 Millionen stabil – als vielmehr ein Anstieg der Haushalte auf voraussichtlich 42,6 Millionen. Das entspricht einem Plus von 1,3 Prozent und geht einher mit einer fortgesetzten Urbanisierung und zunehmender Nachfrage in den Großstädten und ihrem Umland.

Rund 60.000 Wohnungen jährlich sollen laut BBSR allein in den sieben größten Metropolen entstehen. Den größten Bedarf pro Kopf verzeichnen Landshut, Regensburg und Kempten – jeweils in Süddeutschland. Bundesweit liegt der durchschnittliche Neubau-Bedarf bei 38 Wohnungen je 10.000 Einwohner. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im Geschosswohnungsbau, der rund 70 Prozent der neuen Einheiten abdecken soll.

Die Realität sieht jedoch anders aus: 2023 wurden nur rund 294.400 Wohnungen fertiggestellt, 2024 sank die Zahl der Baugenehmigungen nochmals deutlich – auf rund 172.100 Einheiten. Damit wurde das Ziel der Ampel-Regierung von 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr erneut weit verfehlt.

Angesichts dieser Entwicklung fordert die Bau- und Immobilienwirtschaft einen politischen Kurswechsel. In einem gemeinsamen Appell von sieben Branchenverbänden an die Koalitionsverhandler von Union und SPD wird eine staatliche Förderoffensive von 23 Milliarden Euro gefordert – 15 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau (Ziel: 100.000 Wohnungen jährlich, Miete bis 8,50 Euro/qm) und acht Milliarden für bezahlbare Wohnungen (Ziel: 60.000 Wohnungen jährlich mit Mieten zwischen 10 und 12,50 Euro/qm).

Die Verbände betonen nicht nur die soziale, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Wohnungsbaus als Impulsgeber für die Binnenkonjunktur. Sie fordern, das Thema im Koalitionsvertrag klar zu verankern. Denn bislang kommt bezahlbarer Wohnraum im Sondierungspapier der potenziellen neuen Bundesregierung nur am Rande vor – eine aus Sicht der Branche schwerwiegende Unterlassung.

Noch kein Plan für Wohneigentum – politische Lücke beim Eigentumserwerb

Union und SPD verhandeln in Arbeitsgruppen über die Inhalte eines neuen Koalitionsvertrags, der möglichst zügig unterzeichnet werden soll. Die AG Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen hat nun erste Ergebnisse vorgelegt: rund 55 Punkte zu den Schwerpunkten Bauen und Wohnen, Ladeinfrastruktur & E-Mobilität, Digitalisierung im Bauwesen, ÖPNV & Standortanbindung sowie Mobilitätsangebote & Zukunftstechnologien, die die zukünftige Bundesregierung umsetzen will. Was in dem umfangreichen Papier fehlt, sind jedoch konkrete Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum. Dabei liegt die Eigentumsquote in Deutschland mit rund 50 Prozent seit Jahren im unteren EU-Vergleich.

Noch in den Wahlprogrammen hatten alle Parteien eine Entlastung von Immobilienkäufern in Aussicht gestellt. Doch Ansätze wie eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die mit bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, wurden bisher nicht berücksichtigt. Stattdessen soll die Mietpreisbremse verlängert werden – eine Maßnahme, die den Wohnungsneubau, wie Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, deutlich ins Hintertreffen geraten ließ.

Dabei wäre die gezielte Förderung von Wohneigentum ein wirkungsvoller Hebel: „Sie könnte nicht nur Mietwohnungen freimachen und damit den Mietmarkt entlasten, sondern auch den sozialen Aufstieg durch Eigentumsbildung erleichtern. Der VDIV fordert daher weiterhin eine zielgerichtete und breit angelegte Eigentumsförderung, insbesondere für junge Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wohneigentum ist kein Luxus, sondern ein elementarer Baustein für soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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Klimageld abgesagt – CO₂-Einnahmen sollen künftig Strompreise statt Haushalte direkt entlasten

Die Debatte um den Umgang mit den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung erhält eine neue Wendung: Das ursprünglich geplante Klimageld – eine pauschale Rückerstattung an alle Bürgerinnen und Bürger – steht politisch vor dem Aus. Nun soll ein alternatives Modell kommen: Statt Direktzahlungen ist eine Strompreissenkung über Netzentgelte und Stromsteuer geplant.

Konkret soll ein Teil der erwarteten 15 Milliarden Euro CO₂-Einnahmen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor im Jahr 2025 genutzt werden, um den Strompreis um bis zu fünf Cent pro Kilowattstunde zu senken. Diese Maßnahme könnte insbesondere Haushalte mit elektrifizierten Technologien wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen entlasten – und Anreize für klimafreundliche Umstellungen schaffen. Der Vorschlag stammt aus den Reihen der Union und findet Unterstützung bei der SPD. Das ursprünglich von der Ampelkoalition geplante Klimageld, das direkt an alle Bürger ausgezahlt werden sollte, ist damit weitgehend vom Tisch.

Ökonomisch und politisch ist diese Kursänderung umstritten. Während das Ifo-Institut das Klimageld als ineffizient und bürokratisch einstuft, sprechen sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie führende Umweltökonomen des DIW Berlin klar für eine Rückzahlung aus. Der Vorteil: Pauschale Zahlungen erhöhen die gesellschaftliche Akzeptanz des CO₂-Preises, wirken sozial ausgleichend und lassen sich zielgenau nachsteuern.

Hinzu kommt die prekäre Haushaltslage: Der Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem viele klimapolitische Maßnahmen finanziert werden, verzeichnete 2024 Ausgaben in Höhe von 41,6 Milliarden Euro – fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Die Rücklagen sind nahezu aufgebraucht. Zwar sollen 100 Milliarden Euro aus einem neuen Sondervermögen in den KTF fließen, doch bleiben strukturelle Herausforderungen bestehen.

Die derzeit diskutierte Strompreissenkung könnte kurzfristig entlasten, birgt aber Risiken. Kritiker warnen vor Mitnahmeeffekten, da sie unabhängig vom Energieverbrauch oder CO₂-Ausstoß wirkt. Langfristig erfordert eine wirksame und sozial gerechte Klimapolitik aus Sicht vieler Experten eine differenziertere Lösung – die Rückgabe der CO₂-Einnahmen in Form eines digital organisierten, zielgerichteten Klimageldes bleibt daher weiter relevant.

Die politische Entscheidung steht noch aus – doch die Richtung ist klar: Statt Pro-Kopf-Auszahlungen wird auf pauschale Strompreisreduktionen gesetzt. Für die Immobilienwirtschaft bleibt dabei entscheidend, wie künftige Förderungen aus dem KTF insbesondere die Gebäudesanierung und Wärmewende weiter unterstützen.

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