Archiv für die Kategorie News

EU-Klimagesetz bislang ohne verbindliches Zwischenziel für 2030

Das von der EU-Kommission vorgestellte europäische Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass in der Union ab 2050 die Menge an Treibhausgasen, die der Atmosphäre entzogen wird, größer ist als die ausgestoßenen Emissionen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen. Konkrete Vorgaben dazu macht das Gesetz nicht.

Der Gesetzentwurf enthält bislang kein verbindliches CO2-Minderungsziel für das Jahr 2030. Dieses soll nach einer gründlichen Folgenabschätzung nachgereicht werden. Bisher wird angestrebt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 40 Prozent zu mindern. Die EU-Kommission erwägt, das CO2-Minderungsziel auf 50 bis 55 Prozent anzuheben. Ab Herbst 2023 will die Kommission alle fünf Jahre die Fortschritte der Länder bewerten, Empfehlungen aussprechen, nötigenfalls Sanktionen verhängen und bei der Zielstellung nachsteuern.

Auf einen endgültigen Gesetzestext müssen sich die EU-Mitglieder in den kommenden Monaten einigen. Im November findet in Glasgow die UN-Klimakonferenz statt, auf der alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens ihre überarbeiteten Klimapläne für das nächste Jahrzehnt nebst einer Langfriststrategie bis 2050 vorlegen sollen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Seit 23. Februar gilt der Berliner Mietendeckel – Klage noch vor der Sommerpause

Bereits einen Tag nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels kündigte der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak an, noch vor der Sommerpause das „wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen″ zu wollen. Mehr als 190 Unterschriften von Abgeordneten habe sein Büro für den Antrag beim Bundesverfassungsgericht bereits gesammelt. Insgesamt rechne man damit, dass weit mehr als 250 Bundestagsabgeordnete die Klage unterstützen werden. Mit einer abstrakten Normenkontrolle soll die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Verordnung überprüft werden. 

Beantragen kann ein solches Verfahren nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel aller Mitglieder des Bundestages, also mindestens 178 Abgeordnete. CDU und FDP sehen im Mietendeckel einen verfassungswidrigen Eingriff in das Privateigentum. Zudem stellen sie die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin für das Mietrecht infrage.

Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens hat das Mieterportal wenigermiete.de eine Auswertung vorgelegt, aus der hervorgeht, inwieweit sich das Einfrieren der Mietpreise auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 auf den Berliner Wohnungsmarkt auswirkt. Demnach sind in Berlin rund 95 Prozent aller gemeldeten Bestandsmieten teurer als es der Mietendeckel erlaubt, im Schnitt knapp 200 Euro.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular