EU-Klimagesetz bislang ohne verbindliches Zwischenziel für 2030

Das von der EU-Kommission vorgestellte europäische Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass in der Union ab 2050 die Menge an Treibhausgasen, die der Atmosphäre entzogen wird, größer ist als die ausgestoßenen Emissionen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen. Konkrete Vorgaben dazu macht das Gesetz nicht.

Der Gesetzentwurf enthält bislang kein verbindliches CO2-Minderungsziel für das Jahr 2030. Dieses soll nach einer gründlichen Folgenabschätzung nachgereicht werden. Bisher wird angestrebt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 40 Prozent zu mindern. Die EU-Kommission erwägt, das CO2-Minderungsziel auf 50 bis 55 Prozent anzuheben. Ab Herbst 2023 will die Kommission alle fünf Jahre die Fortschritte der Länder bewerten, Empfehlungen aussprechen, nötigenfalls Sanktionen verhängen und bei der Zielstellung nachsteuern.

Auf einen endgültigen Gesetzestext müssen sich die EU-Mitglieder in den kommenden Monaten einigen. Im November findet in Glasgow die UN-Klimakonferenz statt, auf der alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens ihre überarbeiteten Klimapläne für das nächste Jahrzehnt nebst einer Langfriststrategie bis 2050 vorlegen sollen.

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