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Sanierungsquote im Wohnungsbestand steigt

Die Zahl der Anträge für die verschiedenen Gebäudeeffizienzprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist 2020 auf 600.000 gestiegen und hat sich damit im Vergleich zu 2019 mit 326.000 Anträgen nahezu verdoppelt. Möglich machen dies die massive Aufstockung der Fördermittel und verbesserte Förderbedingungen.

Standen 2019 für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden insgesamt noch 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung, stieg das Volumen 2020 auf 8,6 Milliarden Euro. Das wirkt sich auf das Emissionsaufkommen aus: Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steigen die förderbedingten CO2-Einsparungen bis 2030 nun auf 14 Millionen Tonnen – eine Verdopplung im Vergleich zu früheren Untersuchungen.

Ein deutliches Nachfrageplus verzeichneten Fördermitteln für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien: Hier stieg die Zahl der Anträge dem für die Bewilligung der Mittel zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zufolge von 76.000 im Jahr 2019 auf über 280.000.

Im Bereich erneuerbare Wärme wurden knapp zwei Drittel der Anträge im Rahmen einer Sanierung gestellt, so das Wirtschaftsministerium. Dabei zeigt die Austauschprämie (» der VDIV berichtete) Wirkung: Es gingen 110.000 Anträge zum Austausch von Ölheizungen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien ein.

In der Anfang 2021 gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (» der VDIV berichtete). Die BEG enthält laut Bundeswirtschaftsministerium eine Reihe von Verbesserungen, mit denen die erfolgreiche Entwicklung des vergangenen Jahres fortgesetzt und verstärkt wird: Förderanträge und Abwicklung werden einfacher, Anreize weiter geschärft und noch stärker auf die energie- und klimapolitischen Ziele ausgerichtet. Zum 1. Januar 2021 ist mit den Einzelmaßnahmen der erste Teil der BEG in Kraft getreten. Der zweite Teil folgt im Juli 2021 (» der VDIV berichtete). Für die BEG konnte Ende 2020 die Bestätigung der EU-Kommission erlangt werden, dass die Förderung beihilfefrei erfolgen kann. Auch dies soll die Praxis weiter erleichtern.

Die neue gemeinsame Förderung von KfW und BAFA wirkt sich auch auf Immobilienverwaltungen aus. Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor und Leiter der KfW-Akademie, wird daher am » 24. Februar und am » 27. April in Online-Seminaren die BEG aus Verwaltersicht erläutern und zudem wichtige weitere Förderprodukte der KfW diskutieren, z. B. für Ladeinfrastruktur und altersgerechten Umbau.

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TKG-Novelle im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf (19/26108) zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG) beraten, mit dem die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen will. Der große Kritikpunkt der Immobilienwirtschaft: Das Nebenkostenprivileg droht zu kippen (» der VDIV berichtete).

Durch die mit dem Gesetz geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten eines Breitbandanschlusses im Rahmen der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15 BetrKV – sogenanntes „Nebenkostenprivileg“) würden Mieter zukünftig deutlich höher belastet. Die Branche drängt daher auf bei Beibehaltung der Umlagefähigkeit bei der Glasfaserinfrastruktur und die Verlängerung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen statt diesen zu verkürzen.

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

Im Anschluss an die Beratung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Am 12. Februar steht die TKG-Novelle auf der Tagesordnung für die 1.000 Sitzung des Bundesrats.

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